Ich gelte für manche Zeitgenossen als personifizierte Spaßbremse, Langweiler und Oberlehrer, weil ich im Jahr 2010 in Bayern ein Volksbegehren organisiert habe, durch das sich letztendlich die bayrischen Bürger mehrheitlich dazu entschieden haben für einen absoluten Nichtraucherschutz in der Gastronomie ohne Ausnahmen zu stimmen.
Seitdem ist das Rauchen in bayrischen Gaststätten, Diskotheken und sogar auf dem Oktoberfest verboten. Ich musste dafür viel Kritik einstecken.
Sind wir damit zu weit gegangen? Ist es die Aufgabe des Staates, mit Gesetzen die Lust und Genusssucht einzudämmen?
Die zentrale Frage beim Verhältnis Staat und Gesundheitspolitik ist die Frage: Was ist die Aufgabe des Staates? Wo liegt die Grenze zwischen der Privatsphäre und der Sphäre des Staates?
Aus liberaler Sicht könnte man sagen, der Staat ist etwas Notwendiges, wenn auch ein begrenztes Instrument, um die Freiheit des Einzelnen sicherzustellen. Die Aufgabe des Staates ist also, durch Gebote, Normen und auch Verbote das gemeinschaftliche Zusammenleben zu regeln. Es gibt keine Gesellschaftsform ohne Gebote und Normen.
Mittlerweile lautet vereinfacht bei vielen Philosophen und Religionen die goldene Regel: „Was du nicht willst, dass man dir tut, das füg auch keinem anderen zu", also der Kant'sche Imperativ.
Als Gesellschaft im demokratischen Europa haben wir eine Verfassung verabschiedet, die wie zum Beispiel in Deutschland in den Artikeln 1 bis 20 in Grundrechten die Menschenrechte erklärt. Diese Grundrechte dienen in erster Linie dazu, die Bürger gegenüber dem Staat zu schützen, aber auch die Bürger untereinander. Genauso hat aber auch der Staat Schutzpflichten, die Bürger vor Übergriffen Dritter zu bewahren.
In der Deklaration der Menschenrechte vom 26. August 1789 in Artikel 4 heißt es: Die Freiheit des Einzelnen besteht darin, alles tun zu können, was einem anderen nicht schadet. So hat die Ausübung der natürlichen Rechte eines jeden Menschen diejenigen Grenzen, die den anderen Gliedern der Gesellschaft den Genuss der gleichen Rechte sichern.
Diese Grenzen können allein durch Gesetze festgelegt werden. Was der einzelne Mensch also mit sich und seinem Körper macht, ist ihm überlassen, solang er niemand anderen damit schädigt. Und genau diesen Grundsatz haben wir beim Volksbegehren Nichtraucherschutz beherzigt. In anderen Bundesländern besteht dagegen noch deutlicher Nachholbedarf.
Es ist wohl unumstritten, dass es die Aufgabe des Staates ist, im Lebensmittelbereich genau darauf zu achten, dass wir keine giftigen Inhaltsstoffe zu uns nehmen, dass unsere Arbeitsplatzbedingungen unserer Gesundheit nicht schaden, dass also Dritte durch Missbrauch und Eigeninteressen unserem Körper nicht schaden können. Wie ist es jetzt aber mit dem Genuss von Alkohol, Zigaretten, Drogen, fettem Essen, Extremsportarten?
Sollte hier der Staat beim Einzelnen eingreifen? Gerade beim Rauchen wird das Thema sehr schnell emotional. Es ist weltweit anerkannt, dass Passivrauch enorm die Gesundheit schädigt, und daher ist in öffentlichen Gebäuden, in Bussen und Bahnen, in Flugzeugen das Rauchen mit der Zeit verboten worden. Auch hier gab es zuerst große Aufregung, bis alle einsahen, dass dies nicht notwendig ist.
Wie ist es nun aber mit Gaststätten und Restaurants? Auch hier ist es die Aufgabe des Staates, die zu schützen, die lange Zeit immer tolerant gegenüber den Rauchern waren und sich nicht beschwert haben. Da die soziale Rücksichtnahme von selbst nicht funktionierte, hat der Staat die Aufgabe, sie notfalls mit Gesetzen, Geboten, Verboten und Kontrollen durchzusetzen.
Beim Alkohol, auch bei fettem Essen oder Extremsportarten schädigt die Person erst einmal nur sich selbst. Dort wo Alkohol allerdings in erheblichem Maße die anderen schädigt, im Straßenverkehr, in gewissen Berufen, ist er längst verboten. Es wird also die gleiche Logik angewandt.
Kürzlich gab es eine Diskussion um ein Rauchverbot in öffentlichen Parkanlagen. Wenden wir hier dasselbe Schema an, so zweifle ich ein solches Verbot an. Hier ist es dem Nichtraucher möglich, der Schädigung viel leichter aus dem Weg zu gehen. Seine individuelle Freiheit ist kaum durch den Qualm beschränkt. Er kann seine Gesundheit selbst schützen.
Interessant ist in diesem Zusammenhang eine ganz aktuelle Diskussion in Uruguay, wo der Drogenkonsum von Cannabis legalisiert wurde, weil die Allgemeinheit unter den Machtkämpfen der Drogenkartelle mit Morden und Erpressungen so leidet, dass hier das Allgemeingut Sicherheit weit über das Allgemeingut Gesundheit gestellt wird.
Ich finde wir brauchen eine goldene Regel für jede Politik, die da lautet: Bedenke bei jeglicher politischen Forderung und Handlung: Dient sie den Menschen auf diesem Planeten heute und in der Zukunft und dient sie der Natur, in der wir Menschen leben.
Wenn diese Regel immer beachtet würde, hätte wirklich jeder Einzelne mehr „wahre Freiheit". Freiheit von durch Werbung verklärtem Genuss und von überkommenen Lebensweisen, die eigentlich uns Menschen schaden. Was würden wir dann für ein Glück empfinden, wenn wir erst so frei wären!
Seitdem ist das Rauchen in bayrischen Gaststätten, Diskotheken und sogar auf dem Oktoberfest verboten. Ich musste dafür viel Kritik einstecken.
Sind wir damit zu weit gegangen? Ist es die Aufgabe des Staates, mit Gesetzen die Lust und Genusssucht einzudämmen?
Die zentrale Frage beim Verhältnis Staat und Gesundheitspolitik ist die Frage: Was ist die Aufgabe des Staates? Wo liegt die Grenze zwischen der Privatsphäre und der Sphäre des Staates?
Aus liberaler Sicht könnte man sagen, der Staat ist etwas Notwendiges, wenn auch ein begrenztes Instrument, um die Freiheit des Einzelnen sicherzustellen. Die Aufgabe des Staates ist also, durch Gebote, Normen und auch Verbote das gemeinschaftliche Zusammenleben zu regeln. Es gibt keine Gesellschaftsform ohne Gebote und Normen.
Mittlerweile lautet vereinfacht bei vielen Philosophen und Religionen die goldene Regel: „Was du nicht willst, dass man dir tut, das füg auch keinem anderen zu", also der Kant'sche Imperativ.
Als Gesellschaft im demokratischen Europa haben wir eine Verfassung verabschiedet, die wie zum Beispiel in Deutschland in den Artikeln 1 bis 20 in Grundrechten die Menschenrechte erklärt. Diese Grundrechte dienen in erster Linie dazu, die Bürger gegenüber dem Staat zu schützen, aber auch die Bürger untereinander. Genauso hat aber auch der Staat Schutzpflichten, die Bürger vor Übergriffen Dritter zu bewahren.
In der Deklaration der Menschenrechte vom 26. August 1789 in Artikel 4 heißt es: Die Freiheit des Einzelnen besteht darin, alles tun zu können, was einem anderen nicht schadet. So hat die Ausübung der natürlichen Rechte eines jeden Menschen diejenigen Grenzen, die den anderen Gliedern der Gesellschaft den Genuss der gleichen Rechte sichern.
Diese Grenzen können allein durch Gesetze festgelegt werden. Was der einzelne Mensch also mit sich und seinem Körper macht, ist ihm überlassen, solang er niemand anderen damit schädigt. Und genau diesen Grundsatz haben wir beim Volksbegehren Nichtraucherschutz beherzigt. In anderen Bundesländern besteht dagegen noch deutlicher Nachholbedarf.
Es ist wohl unumstritten, dass es die Aufgabe des Staates ist, im Lebensmittelbereich genau darauf zu achten, dass wir keine giftigen Inhaltsstoffe zu uns nehmen, dass unsere Arbeitsplatzbedingungen unserer Gesundheit nicht schaden, dass also Dritte durch Missbrauch und Eigeninteressen unserem Körper nicht schaden können. Wie ist es jetzt aber mit dem Genuss von Alkohol, Zigaretten, Drogen, fettem Essen, Extremsportarten?
Sollte hier der Staat beim Einzelnen eingreifen? Gerade beim Rauchen wird das Thema sehr schnell emotional. Es ist weltweit anerkannt, dass Passivrauch enorm die Gesundheit schädigt, und daher ist in öffentlichen Gebäuden, in Bussen und Bahnen, in Flugzeugen das Rauchen mit der Zeit verboten worden. Auch hier gab es zuerst große Aufregung, bis alle einsahen, dass dies nicht notwendig ist.
Wie ist es nun aber mit Gaststätten und Restaurants? Auch hier ist es die Aufgabe des Staates, die zu schützen, die lange Zeit immer tolerant gegenüber den Rauchern waren und sich nicht beschwert haben. Da die soziale Rücksichtnahme von selbst nicht funktionierte, hat der Staat die Aufgabe, sie notfalls mit Gesetzen, Geboten, Verboten und Kontrollen durchzusetzen.
Beim Alkohol, auch bei fettem Essen oder Extremsportarten schädigt die Person erst einmal nur sich selbst. Dort wo Alkohol allerdings in erheblichem Maße die anderen schädigt, im Straßenverkehr, in gewissen Berufen, ist er längst verboten. Es wird also die gleiche Logik angewandt.
Kürzlich gab es eine Diskussion um ein Rauchverbot in öffentlichen Parkanlagen. Wenden wir hier dasselbe Schema an, so zweifle ich ein solches Verbot an. Hier ist es dem Nichtraucher möglich, der Schädigung viel leichter aus dem Weg zu gehen. Seine individuelle Freiheit ist kaum durch den Qualm beschränkt. Er kann seine Gesundheit selbst schützen.
Interessant ist in diesem Zusammenhang eine ganz aktuelle Diskussion in Uruguay, wo der Drogenkonsum von Cannabis legalisiert wurde, weil die Allgemeinheit unter den Machtkämpfen der Drogenkartelle mit Morden und Erpressungen so leidet, dass hier das Allgemeingut Sicherheit weit über das Allgemeingut Gesundheit gestellt wird.
Ich finde wir brauchen eine goldene Regel für jede Politik, die da lautet: Bedenke bei jeglicher politischen Forderung und Handlung: Dient sie den Menschen auf diesem Planeten heute und in der Zukunft und dient sie der Natur, in der wir Menschen leben.
Wenn diese Regel immer beachtet würde, hätte wirklich jeder Einzelne mehr „wahre Freiheit". Freiheit von durch Werbung verklärtem Genuss und von überkommenen Lebensweisen, die eigentlich uns Menschen schaden. Was würden wir dann für ein Glück empfinden, wenn wir erst so frei wären!