Der perfekte Scheinausstieg aus dem jetzigen Leben, die Flucht in die Freiheit, ist ein Akt, der vor allem von der Verwaltung nicht gern gesehen wird. Insbesondere die Finanzämter sind bemüht Aussteigern das Leben schwer zu machen. Entsprechend wichtig ist die richtige Vorbereitung und Exit-Strategie. Damit der Traum nicht zum Albtraum wird, stellen wir die wichtigsten Schritte vor, um unbekümmert in ein neues Leben zu starten.
Wir wissen bereits, dass sich der geneigte Scheinaussteiger vor dem Zugriff der Behörden schützen muss und dafür Sorge tragen sollte, dass seine Spuren und Daten zu seiner neuen Existenz passen. Die Behörden sollten keinen Zweifel haben, dass er ausgewandert ist und das Interesse daran verlieren weitere Nachforschungen anzustellen. Zu diesem Zweck empfiehlt sich nach der Scheinaussteiger-Theorie die Erschaffung von drei Persönlichkeiten, die der Scheinaussteiger je nach Bedarf verwenden kann.
Persönlichkeit als Geschäftsmann
Der Scheinaussteiger muss sich im ersten Schritt von dem Gedanken trennen einer abhängigen Tätigkeit nachzugehen. Stattdessen sollte er sich selber hinterfragen, wo seine Stärken liegen und eine Selbstständigkeit anstreben. Geeignet zu diesem Zweck sind insbesondere Tätigkeiten, die in der Regel bar bezahlt werden, um möglichst wenig digitale Spuren, wie zum Beispiel Banküberweisungen, zu hinterlassen.
Um das Profil des Geschäftsmannes optimal auszugestalten ist die Gründung einer Offshorefirma notwendig. Die Gründung sollte in einem Land erfolgen, in dem sowohl die Gründung preiswert und unkompliziert ist, wo internationales Einkommen nicht oder kaum besteuert wird, die bürokratischen Anforderungen gering sind und die Buchführung einfach und kostengünstig erledigt werden kann. Gleichzeitig muss die Möglichkeit bestehen die Eigentumsverhältnisse hinter Treuhändern und Direktoren zu verschleiern. Gute Möglichkeiten hierzu bieten beispielsweise die Philippinen, Panama oder die Seychellen.
Der Scheinaussteiger tritt offiziell nirgends in Erscheinung, weder als Geschäftsführer, noch als Direktor oder Gesellschafter. Die einzige Verbindung des Scheinaussteigers zu der Offshorefirma ist die Beschäftigung als Mitarbeiter, welchem vom Direktor alle notwendigen Vollmachten ausgestellt wurden.
Der Nachweis über die eigentlichen Besitzverhältnisse sind die Inhaberaktien, die denjenigen als Besitzer der Firma ausweisen, in dessen Besitz die Aktien sind. Eine Registrierung oder Eintragung in Handelsregister ist in vielen Staaten nicht notwendig. Ein Zustand der viele Bürokraten zur Verzweiflung treibt, dem Scheinaussteiger hingegen sehr entgegenkommt, da er sich anonym am Geschäftsleben beteiligen kann.
Die Offshorefirma bietet gleich mehrere Vorteile. Zum einen lassen sich die Umsätze aus dem Geschäftsbetrieb steuerfrei vereinnahmen, zum anderen bietet die Offshorefirma weitgehenden Schutz vor Klagen oder der Verfolgung durch Behörden. Anträge auf Akteneinsicht oder auch Klagezustellung müssen in einem fremden Land mit anderen Gesetzen eingereicht werden und bringen in der Regel für den Antragssteller nichts außer Kosten mit sich. Der Scheinaussteiger selbst ist quasi gar nicht zu fassen, da das Ziel von Klagen immer die Offshorefirma und Treuhänder sind, aber nicht der Aussteiger selbst.
Das erklärte Ziel der Offshorefirma ist die Vermeidung einer steuerlichen Erfassung im Heimatland des Scheinaussteigers. Der Scheinaussteiger sollte stets bemüht sein, weder eine Steuernummer zu besitzen, noch Steuererklärungen abzugeben, wenn dies nicht zwingend notwendig ist.
Im Namen des Unternehmens werden dann Konten eröffnet. Zur Risikoreduktion empfiehlt es sich im Land des Unternehmenssitzes nur so viel Geld wie unbedingt notwendig vorrätig zu halten. Im Land in dem der Scheinaussteiger lebt, sollte sogar noch weniger auf den Konten liegen. Bareinnahmen aus dem Geschäftsbetrieb werden hingegen zur Deckung der privaten Lebenskosten eingesetzt.
Ersparnisse sollten in einem Land geparkt werden, in dem sich der Scheinaussteiger weder aufhält, noch den Sitz seines Unternehmens unterhält. Hierzu können beispielsweise anonyme Konten in Urugay oder Zypern genutzt werden. Bei der Auswahl des richtigen Kontenstandortes sollte der Scheinaussteiger darauf achten, dass ein strenges Bankgeheimnis vor Zugriffen ausländischer Steuerbehörden schützt.
Praktischerweise bieten viele Staaten die Möglichkeit, die Aktionärsversammlung an jedem Ort der Welt abzuhalten. Als alleiniger Eigentümer kann der Scheinaussteiger diese Pflichtveranstaltung also auch zu Hause unter der Dusche abhalten, um den gesetzlichen Bestimmungen zu entsprechen.
Alle fünf Jahre sollte die Offshorefirma abgemeldet und eine neue Firma gegründet werden, um den Finanzbehörden, die sich für diese Firmen interessieren, das Leben noch schwerer zu machen, als bisher schon geschehen. Im Zuge der Geschäftsauflösung wechselt der Scheinaussteiger auch alle Konten, die mit dem Unternehmen im Zusammenhang stehen. Die Gründungskosten inklusive Firmenkonto im Land der Firmengründung bieten Vermittlungs- und Treuhandfirmen häufig schon für Preise zwischen 1.000 und 2.000 Euro an. Die monatlichen Folgekosten liegen je nach Serviceumfang häufig unter 50 Euro.
Sollten doch einmal Behörden auf die Offshorefirmen des Scheinaussteigers aufmerksam werden, sollte die Gesellschaft umgehend gelöscht und eine neue gegründet werden. Alle Konten werden aufgelöst und die Guthaben und Vermögen auf neue Konten transferiert. Das Profil des Geschäftsmannes hilft dem Scheinaussteiger seine anderen Persönlichkeiten im Hintergrund zu halten, indem das Einkommen mit einer Firma in einem Drittstaat erzielt wird. Von der Gesellschaft wird nur so viel abgezogen, wie unbedingt zum Leben benötigt wird. Auf diese Weise kann die Steuerlast nahezu auf Null reduziert werden.
Das perfekte Land zur Gründung von Offshoregesellschaften sollte die folgenden Punkte erfüllen, um den Anforderungen an die Geschäftsmann-Persönlichkeit gerecht zu werden:
1. Keine Steuern auf Einkommen
2. Das Land erlaubt Inhaberaktien
3. Es gibt keine Vorschriften für Aktionärsversammlungen
4. Keine Vorschriften für Buchhaltungs- und Erklärungspflichten
5. Das Land erlaubt Strohmannkonstruktionen
6. Vertretungsrechte müssen per Vollmachmacht delegierbar sein
7. Gründungskosten dürfen nicht übertrieben hoch sein
8. Die jährlichen Folgekosten müssen niedrig sein
9. Die Landessprache ist eine andere als im Land des Scheinaussteigers
10. Anfragen aus dem Ausland werden ignoriert
Persönlichkeit als Auswanderer
Die zweite Persönlichkeit des Scheinaussteigers ist die des Auswanderers. Ziel dieser Persönlichkeit ist es den Behörden glaubhaft zu machen, dass eine Auswanderung tatsächlich stattgefunden hat. Zu diesem Zweck muss eine Spur gelegt werden, die eine Auswanderung aus dem Heimatland nachweist, beispielsweise durch Abmeldung beim heimischen Einwohnermeldeamt, und im Auswanderungsland fortgesetzt wird. Der Trick besteht darin, die Situation so zu verändern, dass keine Behörden, einschließlich des Finanzamtes, Interesse am Scheinaussteiger hat.
Zu diesem Zweck muss neben der Abmeldung im Heimatland eine leicht zu verfolgende Spur im Auswanderungsland gelegt werden. Zu diesem Zweck sollte sich der Scheinaussteiger offizielle Dokumente mit Foto aus dem Auswanderungsland besorgen. In den meisten Fällen ist der Zugang zu Führerscheindokumenten hierbei der gangbarste Weg, da viele Staaten sehr niedrige Anforderungen an den Erwerb stellen. Zusätzlich sollten eine Reihe nicht offizieller Dokumente, wie Mitgliedsausweise bei Automobilclubs, Vereinen sowie Kredit- und Debitorenkarten, die nur im Auswanderungsland nutzbar sind, angeschafft werden, um die Persönlichkeit des Auswanderers glaubhaft zu machen und digitale Spuren zu hinterlassen, die ins Ausreiseland zeigen. Eine Postadresse bei einem Büro- oder Briefkastenservice benötigt der Scheinaussteiger, um jederzeit für die Behörden des Heimatlandes und des Auswanderungslandes erreichbar zu sein und einen offiziellen Wohnsitz zu haben. Dieser Service ist häufig schon ab 30 Euro im Monat zu haben.
Im Vorfeld sollte sich der Scheinaussteiger zudem informieren, ob er im Auswanderungsland offizielle Ausweisdokumente erhalten und sich problemlos dauerhaft dort niederlassen kann. Hierzu bieten sich beispielsweise die Philippinen, Paraguay oder Urugay an.
Um die Legende des Auswanderers zu stützen, bietet es sich an Briefköpfe, offizielle Formulare, Stempel oder auch Nummernschilder verschiedener Länder zu sammeln, die eine Ausreise plausibel dokumentieren können.
Im nächsten Schritt muss der Scheinaussteiger mindestens zwei Konten gründen. Das erste Konto liegt im Auswanderungsland und wird mit kleinen Summen, die unterhalb der Steuerfreibeträge liegen, gefüllt. Dieses Konto sollte zwingend als Bürger des Heimatlandes eröffnet werden und kann den heimischen Behörden bekannt gemacht werden. Von diesem Konto werden auch ab und an Überweisungen in das Heimatland getätigt, um das Bild des Aussteigers zu komplementieren.
Die Ersparnisse und Rücklagen zahlt der Scheinaussteiger hingegen auf ein Konto in einem Drittstaat ein, der weder das Heimat- noch das Auswanderungsland ist. Dieses Konto sollte möglichst anonym, zumindest aber nicht als Bürger des Heimatlandes des Scheinaussteigers eröffnet werden, um keine unnötigen Rückschlüsse für die Behörden zuzulassen. Bei der Eröffnung des Kontos sollte auf gute Zinsen und eine stabile Währung geachtet werden, in der das Konto geführt wird. Zusätzlich sollte der Staat ein strenges Bankgeheimnis haben.
Bei der Ausreise aus dem Heimatland sollte der Scheinaussteiger zwingend ein One-Way-Ticket buchen und sich an der Grenze einen Ausreisestempel im Pass besorgen. Auf der Rückreise ist hingegen darauf zu achten, dass ein Einreisestempel vermieden wird, beispielsweise durch Nutzung von Zugverbindungen oder Grenzen, die nur einen Personalausweis erfordern. Insbesondere in Europa besteht hier eine große Auswahl an Möglichkeiten, aufgrund vieler Staaten, die laxe Reisebestimmungen haben.
Im Auswanderungsland angekommen kann der Scheinaussteiger seine Ankunft offiziell machen, indem er sich bei der zuständigen Botschaft oder dem Konsulat seines Heimatlandes meldet und seine Briefkastenadresse als neuen Wohnort hinterlässt.
Dritte Persönlichkeit - das neue Ich
Nach der Schaffung der Geschäftsmannpersönlichkeit und der Auswandererpersönlichkeit hat der Scheinaussteiger sein Ziel quasi erreicht. Offiziell lebt er im Auswanderungsland und ist Mitarbeiter einer Offshorefirma, deren Gesellschafter hinter Treuhändern und Direktoren anonym bleiben.
Alle Kosten des Scheinaussteigers an dem Ort, den er tatsächlich als Lebensmittelpunkt gewählt hat, werden von der Offshorefirma getragen. Hierzu gehören Miete, Versicherungen sowie Kosten für Autos, Strom und Lebenshaltungskosten. Seinen Lebensunterhalt bestreitet er aus den Bargeldeinnahmen seines Offshoregeschäfts. Alle Einnahmen die aus Kreditkarten- und Scheckzahlung stammen, werden auf das Sparkonto im Drittland eingezahlt werden. Bei Liquiditätsengpässen können auch Auszahlung von diesem Konto vorgenommen werden.
In jedem Fall ist es wichtig, dass der Scheinaussteiger einen Schlussstrich unter sein bisheriges Leben zieht. Jede Verbindung muss abgebrochen werden und die Spuren der früheren Existenz sowie alle Spuren der neuen Tätigkeit zur Offshorefirma im neuen Heimatland des Scheinaussteigers führen.
Die ganze Geschichte lesen Sie hier.
Wir wissen bereits, dass sich der geneigte Scheinaussteiger vor dem Zugriff der Behörden schützen muss und dafür Sorge tragen sollte, dass seine Spuren und Daten zu seiner neuen Existenz passen. Die Behörden sollten keinen Zweifel haben, dass er ausgewandert ist und das Interesse daran verlieren weitere Nachforschungen anzustellen. Zu diesem Zweck empfiehlt sich nach der Scheinaussteiger-Theorie die Erschaffung von drei Persönlichkeiten, die der Scheinaussteiger je nach Bedarf verwenden kann.
Persönlichkeit als Geschäftsmann
Der Scheinaussteiger muss sich im ersten Schritt von dem Gedanken trennen einer abhängigen Tätigkeit nachzugehen. Stattdessen sollte er sich selber hinterfragen, wo seine Stärken liegen und eine Selbstständigkeit anstreben. Geeignet zu diesem Zweck sind insbesondere Tätigkeiten, die in der Regel bar bezahlt werden, um möglichst wenig digitale Spuren, wie zum Beispiel Banküberweisungen, zu hinterlassen.
Um das Profil des Geschäftsmannes optimal auszugestalten ist die Gründung einer Offshorefirma notwendig. Die Gründung sollte in einem Land erfolgen, in dem sowohl die Gründung preiswert und unkompliziert ist, wo internationales Einkommen nicht oder kaum besteuert wird, die bürokratischen Anforderungen gering sind und die Buchführung einfach und kostengünstig erledigt werden kann. Gleichzeitig muss die Möglichkeit bestehen die Eigentumsverhältnisse hinter Treuhändern und Direktoren zu verschleiern. Gute Möglichkeiten hierzu bieten beispielsweise die Philippinen, Panama oder die Seychellen.
Der Scheinaussteiger tritt offiziell nirgends in Erscheinung, weder als Geschäftsführer, noch als Direktor oder Gesellschafter. Die einzige Verbindung des Scheinaussteigers zu der Offshorefirma ist die Beschäftigung als Mitarbeiter, welchem vom Direktor alle notwendigen Vollmachten ausgestellt wurden.
Der Nachweis über die eigentlichen Besitzverhältnisse sind die Inhaberaktien, die denjenigen als Besitzer der Firma ausweisen, in dessen Besitz die Aktien sind. Eine Registrierung oder Eintragung in Handelsregister ist in vielen Staaten nicht notwendig. Ein Zustand der viele Bürokraten zur Verzweiflung treibt, dem Scheinaussteiger hingegen sehr entgegenkommt, da er sich anonym am Geschäftsleben beteiligen kann.
Die Offshorefirma bietet gleich mehrere Vorteile. Zum einen lassen sich die Umsätze aus dem Geschäftsbetrieb steuerfrei vereinnahmen, zum anderen bietet die Offshorefirma weitgehenden Schutz vor Klagen oder der Verfolgung durch Behörden. Anträge auf Akteneinsicht oder auch Klagezustellung müssen in einem fremden Land mit anderen Gesetzen eingereicht werden und bringen in der Regel für den Antragssteller nichts außer Kosten mit sich. Der Scheinaussteiger selbst ist quasi gar nicht zu fassen, da das Ziel von Klagen immer die Offshorefirma und Treuhänder sind, aber nicht der Aussteiger selbst.
Das erklärte Ziel der Offshorefirma ist die Vermeidung einer steuerlichen Erfassung im Heimatland des Scheinaussteigers. Der Scheinaussteiger sollte stets bemüht sein, weder eine Steuernummer zu besitzen, noch Steuererklärungen abzugeben, wenn dies nicht zwingend notwendig ist.
Im Namen des Unternehmens werden dann Konten eröffnet. Zur Risikoreduktion empfiehlt es sich im Land des Unternehmenssitzes nur so viel Geld wie unbedingt notwendig vorrätig zu halten. Im Land in dem der Scheinaussteiger lebt, sollte sogar noch weniger auf den Konten liegen. Bareinnahmen aus dem Geschäftsbetrieb werden hingegen zur Deckung der privaten Lebenskosten eingesetzt.
Ersparnisse sollten in einem Land geparkt werden, in dem sich der Scheinaussteiger weder aufhält, noch den Sitz seines Unternehmens unterhält. Hierzu können beispielsweise anonyme Konten in Urugay oder Zypern genutzt werden. Bei der Auswahl des richtigen Kontenstandortes sollte der Scheinaussteiger darauf achten, dass ein strenges Bankgeheimnis vor Zugriffen ausländischer Steuerbehörden schützt.
Praktischerweise bieten viele Staaten die Möglichkeit, die Aktionärsversammlung an jedem Ort der Welt abzuhalten. Als alleiniger Eigentümer kann der Scheinaussteiger diese Pflichtveranstaltung also auch zu Hause unter der Dusche abhalten, um den gesetzlichen Bestimmungen zu entsprechen.
Alle fünf Jahre sollte die Offshorefirma abgemeldet und eine neue Firma gegründet werden, um den Finanzbehörden, die sich für diese Firmen interessieren, das Leben noch schwerer zu machen, als bisher schon geschehen. Im Zuge der Geschäftsauflösung wechselt der Scheinaussteiger auch alle Konten, die mit dem Unternehmen im Zusammenhang stehen. Die Gründungskosten inklusive Firmenkonto im Land der Firmengründung bieten Vermittlungs- und Treuhandfirmen häufig schon für Preise zwischen 1.000 und 2.000 Euro an. Die monatlichen Folgekosten liegen je nach Serviceumfang häufig unter 50 Euro.
Sollten doch einmal Behörden auf die Offshorefirmen des Scheinaussteigers aufmerksam werden, sollte die Gesellschaft umgehend gelöscht und eine neue gegründet werden. Alle Konten werden aufgelöst und die Guthaben und Vermögen auf neue Konten transferiert. Das Profil des Geschäftsmannes hilft dem Scheinaussteiger seine anderen Persönlichkeiten im Hintergrund zu halten, indem das Einkommen mit einer Firma in einem Drittstaat erzielt wird. Von der Gesellschaft wird nur so viel abgezogen, wie unbedingt zum Leben benötigt wird. Auf diese Weise kann die Steuerlast nahezu auf Null reduziert werden.
Das perfekte Land zur Gründung von Offshoregesellschaften sollte die folgenden Punkte erfüllen, um den Anforderungen an die Geschäftsmann-Persönlichkeit gerecht zu werden:
1. Keine Steuern auf Einkommen
2. Das Land erlaubt Inhaberaktien
3. Es gibt keine Vorschriften für Aktionärsversammlungen
4. Keine Vorschriften für Buchhaltungs- und Erklärungspflichten
5. Das Land erlaubt Strohmannkonstruktionen
6. Vertretungsrechte müssen per Vollmachmacht delegierbar sein
7. Gründungskosten dürfen nicht übertrieben hoch sein
8. Die jährlichen Folgekosten müssen niedrig sein
9. Die Landessprache ist eine andere als im Land des Scheinaussteigers
10. Anfragen aus dem Ausland werden ignoriert
Persönlichkeit als Auswanderer
Die zweite Persönlichkeit des Scheinaussteigers ist die des Auswanderers. Ziel dieser Persönlichkeit ist es den Behörden glaubhaft zu machen, dass eine Auswanderung tatsächlich stattgefunden hat. Zu diesem Zweck muss eine Spur gelegt werden, die eine Auswanderung aus dem Heimatland nachweist, beispielsweise durch Abmeldung beim heimischen Einwohnermeldeamt, und im Auswanderungsland fortgesetzt wird. Der Trick besteht darin, die Situation so zu verändern, dass keine Behörden, einschließlich des Finanzamtes, Interesse am Scheinaussteiger hat.
Zu diesem Zweck muss neben der Abmeldung im Heimatland eine leicht zu verfolgende Spur im Auswanderungsland gelegt werden. Zu diesem Zweck sollte sich der Scheinaussteiger offizielle Dokumente mit Foto aus dem Auswanderungsland besorgen. In den meisten Fällen ist der Zugang zu Führerscheindokumenten hierbei der gangbarste Weg, da viele Staaten sehr niedrige Anforderungen an den Erwerb stellen. Zusätzlich sollten eine Reihe nicht offizieller Dokumente, wie Mitgliedsausweise bei Automobilclubs, Vereinen sowie Kredit- und Debitorenkarten, die nur im Auswanderungsland nutzbar sind, angeschafft werden, um die Persönlichkeit des Auswanderers glaubhaft zu machen und digitale Spuren zu hinterlassen, die ins Ausreiseland zeigen. Eine Postadresse bei einem Büro- oder Briefkastenservice benötigt der Scheinaussteiger, um jederzeit für die Behörden des Heimatlandes und des Auswanderungslandes erreichbar zu sein und einen offiziellen Wohnsitz zu haben. Dieser Service ist häufig schon ab 30 Euro im Monat zu haben.
Im Vorfeld sollte sich der Scheinaussteiger zudem informieren, ob er im Auswanderungsland offizielle Ausweisdokumente erhalten und sich problemlos dauerhaft dort niederlassen kann. Hierzu bieten sich beispielsweise die Philippinen, Paraguay oder Urugay an.
Um die Legende des Auswanderers zu stützen, bietet es sich an Briefköpfe, offizielle Formulare, Stempel oder auch Nummernschilder verschiedener Länder zu sammeln, die eine Ausreise plausibel dokumentieren können.
Im nächsten Schritt muss der Scheinaussteiger mindestens zwei Konten gründen. Das erste Konto liegt im Auswanderungsland und wird mit kleinen Summen, die unterhalb der Steuerfreibeträge liegen, gefüllt. Dieses Konto sollte zwingend als Bürger des Heimatlandes eröffnet werden und kann den heimischen Behörden bekannt gemacht werden. Von diesem Konto werden auch ab und an Überweisungen in das Heimatland getätigt, um das Bild des Aussteigers zu komplementieren.
Die Ersparnisse und Rücklagen zahlt der Scheinaussteiger hingegen auf ein Konto in einem Drittstaat ein, der weder das Heimat- noch das Auswanderungsland ist. Dieses Konto sollte möglichst anonym, zumindest aber nicht als Bürger des Heimatlandes des Scheinaussteigers eröffnet werden, um keine unnötigen Rückschlüsse für die Behörden zuzulassen. Bei der Eröffnung des Kontos sollte auf gute Zinsen und eine stabile Währung geachtet werden, in der das Konto geführt wird. Zusätzlich sollte der Staat ein strenges Bankgeheimnis haben.
Bei der Ausreise aus dem Heimatland sollte der Scheinaussteiger zwingend ein One-Way-Ticket buchen und sich an der Grenze einen Ausreisestempel im Pass besorgen. Auf der Rückreise ist hingegen darauf zu achten, dass ein Einreisestempel vermieden wird, beispielsweise durch Nutzung von Zugverbindungen oder Grenzen, die nur einen Personalausweis erfordern. Insbesondere in Europa besteht hier eine große Auswahl an Möglichkeiten, aufgrund vieler Staaten, die laxe Reisebestimmungen haben.
Im Auswanderungsland angekommen kann der Scheinaussteiger seine Ankunft offiziell machen, indem er sich bei der zuständigen Botschaft oder dem Konsulat seines Heimatlandes meldet und seine Briefkastenadresse als neuen Wohnort hinterlässt.
Dritte Persönlichkeit - das neue Ich
Nach der Schaffung der Geschäftsmannpersönlichkeit und der Auswandererpersönlichkeit hat der Scheinaussteiger sein Ziel quasi erreicht. Offiziell lebt er im Auswanderungsland und ist Mitarbeiter einer Offshorefirma, deren Gesellschafter hinter Treuhändern und Direktoren anonym bleiben.
Alle Kosten des Scheinaussteigers an dem Ort, den er tatsächlich als Lebensmittelpunkt gewählt hat, werden von der Offshorefirma getragen. Hierzu gehören Miete, Versicherungen sowie Kosten für Autos, Strom und Lebenshaltungskosten. Seinen Lebensunterhalt bestreitet er aus den Bargeldeinnahmen seines Offshoregeschäfts. Alle Einnahmen die aus Kreditkarten- und Scheckzahlung stammen, werden auf das Sparkonto im Drittland eingezahlt werden. Bei Liquiditätsengpässen können auch Auszahlung von diesem Konto vorgenommen werden.
In jedem Fall ist es wichtig, dass der Scheinaussteiger einen Schlussstrich unter sein bisheriges Leben zieht. Jede Verbindung muss abgebrochen werden und die Spuren der früheren Existenz sowie alle Spuren der neuen Tätigkeit zur Offshorefirma im neuen Heimatland des Scheinaussteigers führen.
Die ganze Geschichte lesen Sie hier.