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Die Familienbilanz zum Jahresabschluss

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Zum Jahresende zieht man bekanntlich Bilanz; in der Wirtschaft nennt man das dann den Jahresabschluss. Landläufig spricht man dabei von Bestandsaufnahme, von einem guten oder schlechten Jahr, von Höhen und Tiefen oder fragt sich, ob man alles richtig gemacht hat. Zum Jahresabschluss im Unternehmen gehört neben der Bilanz auch noch die Gewinn- und Verlustrechnung (und ein Anhang); die Bestandsaufnahme nennt sich Inventur.

Und um Weihnachten herum ist jede und jeder von uns ein Manager, denn wir machen nichts anderes als der Manager eines Unternehmens. Das heißt, wir reden uns gern mal das Jahr schön, schlimmstenfalls können wir es uns auch schön trinken (damit das bei den Unternehmen nicht zu intensiv passiert, müssen diese ihren Jahresabschluss vorher auch noch prüfen lassen).

Was gilt es nun beim Familien-Jahresabschluss zu prüfen? Da wäre zunächst wichtig, mit welchem Wert der jeweilige Partner/Partnerin in das Familienvermögen eingeht. So sollte man sich zunächst klar werden, ob der Ehegatte als Abschreibungsobjekt oder Wertanlagegegenstand zu betrachten ist. Die Aktivierungspflicht wird überwiegend nicht bestritten, lediglich die Zuordnung zum Anlagevermögen oder Umlaufvermögen richtet sich danach, ob der Gatte dauerhaft dem Geschäftsbetrieb (= Familienbetrieb) dienen soll, oder ob es sich eher um Lagerbestandshaltung, also Umlaufvermögen handelt.

Es ist wohl davon auszugehen, dass bei Eheschließung von einer Zuordnung zum Anlagevermögen auszugehen ist, obwohl auch hier die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer sehr kurz ausfallen kann. Müssten hier schlimmstenfalls Abschreibungen vorgenommen werden? Oder kann/muss bei Schwangerschaft sogar eine Zuschreibung vorgenommen werden?

Und - besonders wichtig - wie werden die Kinder bewertet? In den überwiegenden Fällen sind die Kinder selbst erstellt. Naheliegend ist deshalb eine Bewertung zu Herstellungskosten, denn obwohl man gern von "Kinder anschaffen" spricht, existiert ja objektiv kein Anschaffungswert. Genau hier ergibt sich ein fundamentales Bewertungsproblem, denn die Herstellung eines Kindes verursacht vor allem kalkulatorische Kosten. Das bedeutet, ein erheblicher Teil der Herstellkosten ist in der Familienbilanz nicht aktivierbar.

Da die kalkulatorischen Herstellkosten des Kindes asymmetrisch zwischen Kindesmutter und Kindesvater verteilt sind, besteht sogar das Risiko einer Fehlallokation auf dem Heiratsmarkt. Aus der Problematik, dass bei der Mutter des Kindes sehr hohe kalkulatorische Kosten entstehen, der Nutzen von Kindern aber auf Vater und Mutter gleichermaßen entfällt, ergibt sich die Notwendigkeit, der Mutter diese Opportunitätskosten, durchaus auch noch in späteren Jahren zu entgelten. Daran sollte vor allem seitens der Väter in der Weihnachtszeit gedacht werden, damit das Familienjahr erfolgreich, also mit einem Überschuss abgeschlossen werden kann.

Handelt es sich später, wenn die Kinder bei den Großeltern sind, um ein Leasinggeschäft? Und welchen Ertrag bringen Kinder? Zweifellos steht schnell ein leicht messbarer hoher Aufwand in der GuV. Dennoch wird jeder Elter den Ertrag, der vom Kind ausgeht, weitaus höher als dessen Aufwand einschätzen. Wie kann man diesen Tatbestand einer rationalen Bewertung zuführen? Das sind einige spannende Fragen, die zum Jahresabschluss in den Familienunternehmen geklärt werden müssen. Ich wünsche ein frohes Weihnachtsfest.

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