Kürzlich bat mich ein Kollege, in einem Vortrag mal etwas zum Themenkomplex Freihandelsabkommen zu sagen. Besonders wichtig schien ihm der Aspekt zu sein, ob es in Deutschland nach Abschluss des Transatlantic Trade and Investment Partnership-Abkommens (TTIP) zwischen den Vereinigten Staaten und der Europäischen Union nur noch Chlorhühnchen im Supermarkt gibt.
Ich muss zugeben, dass mich jegliche Aussage zu Chlorhühnchen überfordert. Offensichtlich widersprechen sie aber wohl unseren Vorstellungen, was man gerne auf dem Teller haben möchte. Kompetent fühle ich mich hingegen bei der zugrunde liegenden ökonomischen Fragestellung zum Freihandel.
Freihandel wird meist als etwas Positives dargestellt - zumal, wenn damit das Versprechen verbunden ist, mehr exportieren zu können. Als Hauptargument führen die Verfechter die Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze im eigenen Land an. Ökonomisch gesehen ist Freihandel nichts anderes als Arbeitsteilung.
Es ist besser, Dinge von anderen erledigen zu lassen, um sich auf das zu konzentrieren, worin man selbst gut ist. Völlig unbestritten ist dabei, dass eine Öffnung des Handels Gewinner und Verlierer schafft. So können ganze Branchen verschwinden, deren Märkte für ausländische Importeure geöffnet werden. Ein Beispiel hierfür ist etwa die deutsche Schuhindustrie.
Gibt es eigentlich Unterschiede zu Freihandelsabkommen wie TTIP oder Trans-Pacific Partnership (TPP) im asiatisch-pazifischen Raum, die aktuell verhandelt werden? Nein und Ja.
Zunächst einmal nein, weil es im Kern um genau die gleichen Fragestellungen geht, wie bei jedem anderen Handelsabkommen auch. Welche Märkte öffnet mein Verhandlungspartner und welche muss ich selbst im Gegenzug öffnen? Im Kern wird hier festgelegt, wer Gewinner und Verlierer eines solchen Abkommens sein wird.
Ja, hinsichtlich der Frage, wie die Marktöffnung erfolgt. Früher hat man Importzölle gesenkt. Diese sind allerdings inzwischen fast vollständig abgebaut. Geblieben sind regulatorische Schranken. So kann beispielsweise nicht jede Autokomponente beliebig in Europa und in den USA verbaut werden, weil unterschiedliche Normen gelten. De facto müssen also (zu höheren Kosten) unterschiedliche Produkte hergestellt werden oder das Unternehmen verzichtet auf den Auslandsmarkt.
Die weitreichendste Form des Freihandels ist der Binnenmarkt, wie er seit 1993 in der EU existiert. Hier besteht der Grundsatz der wechselseitigen Normanerkennung. Konkret: Was in einem Mitgliedsland zugelassen ist, darf erst mal auch in jedem anderen Mitgliedsland verkauft werden. Dass sich die EU regelmäßig um Kleinkram wie Glühbirnen kümmert, hat auch viel mit der Harmonisierung technischer Normen und Produktzulassungen zu tun.
Die neuen Freihandelsabkommen wie TTIP oder TPP gehen einen bedeutenden Schritt in Richtung eines solchen Binnenmarktes. Die neue Qualität liegt hier in der wechselseitigen Normanerkennung und damit verbunden auch in einem Souveränitätsverzicht im Sinne der Einschränkung staatlicher Normsetzungsmacht.
Das macht noch keine Neue Weltordnung durch die Hintertür, wie in einem Blogbeitrag argumentiert wurde. Zumal für zentrale Fragen - wie etwa die Schiedsgerichte - sinnvolle vertragliche Regelungen geschlossen werden können. So besteht die Möglichkeit, sich darauf zu einigen, dass nur Meinungsverschiedenheiten zwischen Staaten, nicht aber Klagen von Einzelunternehmen gegen Staaten zulässig sein werden.
Dennoch bleibt, dass die Qualität der Verhandlungen über wechselseitige Normanerkennung eine grundsätzlich andere ist als bei der Senkung von Zöllen. Um auf die Ursprungsfrage zurückzukommen: TTIP bedeutet nicht zwingend Chlorhühnchen im Supermarkt. Aber das Beispiel illustriert gut, dass die neuen Freihandelsabkommen anders sein werden als frühere Generationen.
Ist die EU bereit, fremde Produktnormen (die importierten Chlorhühnchen) zu akzeptieren, um als Gegenleistung zusätzliche Exportchancen der eigenen Unternehmen zu erhalten (niedrigere Kosten bei der Herstellung von Fahrzeugteilen)? Oder ist der Preis zu hoch? Letztlich geht es darum, wo ein Staat unbedingt auf der Gewinnerseite stehen will und wo er bereit ist, zu den Verlierern zu zählen.
Ich muss zugeben, dass mich jegliche Aussage zu Chlorhühnchen überfordert. Offensichtlich widersprechen sie aber wohl unseren Vorstellungen, was man gerne auf dem Teller haben möchte. Kompetent fühle ich mich hingegen bei der zugrunde liegenden ökonomischen Fragestellung zum Freihandel.
Freihandel wird meist als etwas Positives dargestellt - zumal, wenn damit das Versprechen verbunden ist, mehr exportieren zu können. Als Hauptargument führen die Verfechter die Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze im eigenen Land an. Ökonomisch gesehen ist Freihandel nichts anderes als Arbeitsteilung.
Es ist besser, Dinge von anderen erledigen zu lassen, um sich auf das zu konzentrieren, worin man selbst gut ist. Völlig unbestritten ist dabei, dass eine Öffnung des Handels Gewinner und Verlierer schafft. So können ganze Branchen verschwinden, deren Märkte für ausländische Importeure geöffnet werden. Ein Beispiel hierfür ist etwa die deutsche Schuhindustrie.
Gibt es eigentlich Unterschiede zu Freihandelsabkommen wie TTIP oder Trans-Pacific Partnership (TPP) im asiatisch-pazifischen Raum, die aktuell verhandelt werden? Nein und Ja.
Zunächst einmal nein, weil es im Kern um genau die gleichen Fragestellungen geht, wie bei jedem anderen Handelsabkommen auch. Welche Märkte öffnet mein Verhandlungspartner und welche muss ich selbst im Gegenzug öffnen? Im Kern wird hier festgelegt, wer Gewinner und Verlierer eines solchen Abkommens sein wird.
Ja, hinsichtlich der Frage, wie die Marktöffnung erfolgt. Früher hat man Importzölle gesenkt. Diese sind allerdings inzwischen fast vollständig abgebaut. Geblieben sind regulatorische Schranken. So kann beispielsweise nicht jede Autokomponente beliebig in Europa und in den USA verbaut werden, weil unterschiedliche Normen gelten. De facto müssen also (zu höheren Kosten) unterschiedliche Produkte hergestellt werden oder das Unternehmen verzichtet auf den Auslandsmarkt.
Die weitreichendste Form des Freihandels ist der Binnenmarkt, wie er seit 1993 in der EU existiert. Hier besteht der Grundsatz der wechselseitigen Normanerkennung. Konkret: Was in einem Mitgliedsland zugelassen ist, darf erst mal auch in jedem anderen Mitgliedsland verkauft werden. Dass sich die EU regelmäßig um Kleinkram wie Glühbirnen kümmert, hat auch viel mit der Harmonisierung technischer Normen und Produktzulassungen zu tun.
Die neuen Freihandelsabkommen wie TTIP oder TPP gehen einen bedeutenden Schritt in Richtung eines solchen Binnenmarktes. Die neue Qualität liegt hier in der wechselseitigen Normanerkennung und damit verbunden auch in einem Souveränitätsverzicht im Sinne der Einschränkung staatlicher Normsetzungsmacht.
Das macht noch keine Neue Weltordnung durch die Hintertür, wie in einem Blogbeitrag argumentiert wurde. Zumal für zentrale Fragen - wie etwa die Schiedsgerichte - sinnvolle vertragliche Regelungen geschlossen werden können. So besteht die Möglichkeit, sich darauf zu einigen, dass nur Meinungsverschiedenheiten zwischen Staaten, nicht aber Klagen von Einzelunternehmen gegen Staaten zulässig sein werden.
Dennoch bleibt, dass die Qualität der Verhandlungen über wechselseitige Normanerkennung eine grundsätzlich andere ist als bei der Senkung von Zöllen. Um auf die Ursprungsfrage zurückzukommen: TTIP bedeutet nicht zwingend Chlorhühnchen im Supermarkt. Aber das Beispiel illustriert gut, dass die neuen Freihandelsabkommen anders sein werden als frühere Generationen.
Ist die EU bereit, fremde Produktnormen (die importierten Chlorhühnchen) zu akzeptieren, um als Gegenleistung zusätzliche Exportchancen der eigenen Unternehmen zu erhalten (niedrigere Kosten bei der Herstellung von Fahrzeugteilen)? Oder ist der Preis zu hoch? Letztlich geht es darum, wo ein Staat unbedingt auf der Gewinnerseite stehen will und wo er bereit ist, zu den Verlierern zu zählen.