Mädchen und Frauen in der Prostitution werden benutzt von unseren Nachbarn, unseren Freunden, unseren Brüdern, Bekannten, Ehemännern, Lebenspartnern, Kollegen, Vätern, Cousins, quer durch alle Schichten.
Niemand dieser Männer aber spricht offen mit seiner Familie oder in seinem Bekannten- und Verwandtenkreis darüber, dass er die Körper von fremden Frauen kauft und dass er glaubt, mit dem Kaufpreis auch das Recht zu deren uneingeschränkten Benutzung zu haben.
Differenzierte Diskussionen über Art, Umfang und gesellschaftliche Auswirkungen heutiger Prostitution finden in der bürgerlichen Gesellschaft kaum statt. Daher gelingt es den Profiteurinnen und Profiteuren des Sexkaufs in Deutschland immer wieder, Bedenken von kritischen und erfahrenen Sachverständigen aus Polizei, Justiz und Sozialarbeit zu entkräften.
Mitbedingt durch die Verwobenheiten (kommunal-)politischer Verantwortungsträger in die Prostitutionsszene und durch das unzulängliche Prostitutionsgesetz von 2002 gibt es auch aus der Politik nur wenig grundsätzlichen Widerstand gegen die menschenverachtenden und gewalthaften Verhältnisse im „Bordell Deutschland" (O-Ton Spiegel).
Längst sind Fakten, Hintergründe und Analysen der Rotlichtszene durch seriöse Medien veröffentlicht worden. Die Verquickungen des Milieus mit Organisierter Kriminalität, mit Gewalt praktizierenden Rockergruppen, mit Menschenhändlern, Zuhältern und Bordellbetreiber/innen können nicht mehr bestritten werden.
Dennoch beruhigen sich weite Teile aus Politik und Gesellschaft mit unhinterfragten und nachweislich falschen Klischees:
• Prostituierte arbeiten freiwillig
• Staatliche Eingriffe verstoßen gegen das Selbstbestimmungsrecht der Frauen
• Ein Sexkaufverbot verschlimmert die Situation, die Gewalt gegen Frauen nimmt zu
All dies hat maßgebliche politische Auswirkungen auf die in den Koalitionsverhandlungen von 2013 beschlossene Novellierung des unzureichenden Prostitutionsgesetzes von 2002:
• Zu einem Anhörungsverfahren am 12. Juni dieses Jahres waren offensichtlich entschiedene Sexkaufgegner/innen aus Sozialarbeit und Polizei nicht geladen.
• Aber: Die Teilnahmeforderungen verschiedener Vertreter/innen der Prostitutionsszene wurden nachträglich berücksichtigt.
• Die Liste der zur Anhörung Eingeladenen wurde der Öffentlichkeit erst nach dem 12.06.14 bekannt gegeben, sodass Widerspruch gegen diese politisch initiierte Auswahl der angehörten Verbände und Institutionen nicht mehr stattfinden konnte.
Genau dagegen aber müssen wir Bürgerinnen und Bürger uns wehren! Denn die Auswirkungen der inflationsartig sich ausbreitenden Bordelle, Laufhäuser, Wohnungsbordelle und des Straßenstrichs gehen uns alle an. Wir können nicht zusehen,
- wenn gesetzliche Rahmenbedingungen es zulassen, dass Frauenkörper zur Ware gemacht werden,
- wenn die Körperöffnungen von Frauen zu Dumpingpreisen von zahlenden Männern fließbandartig benutzt werden,
- wenn männliche Gewalt, Vergewaltigung, physische und psychische Ausbeutung von Frauen gesellschaftsfähig sind,
- wenn der Staat durch eine evtl. „Konzessionierung von Prostitutionsstätten" Sexkauf nicht in Frage stellt, sondern befördert.
Auch darüber ist berichtet worden. Im öffentlichen Diskurs fehlen aber Hinweise auf die fatalen Auswirkungen, die die heutigen Verhältnisse in der Prostitution für das Aufwachsen der jungen Generation bedeuten:
Am 13.März 2008 brachte das Politmagazin Monitor einen Beitrag zum Thema "Parallelwelt Porno: Wie Sexfilme die Gefühle von Jugendlichen ruinieren" Darin wurde nachdrücklich darauf hingewiesen, dass die pornografischen Abbildungen und Filmsequenzen des Internets verheerende Auswirkungen auf Jugendliche haben, zum einen im Hinblick auf deren Vorstellungen von Sexualität und zum anderen im Hinblick auf das in der Pornografie vermittelte Frauenbild.
Monitor stellte abschließend fest: „Solange sich Kinder und Jugendliche problemlos Pornos auf ihre Handys herunterladen können, müssen wir mit zunehmender Sexualität jenseits aller Werte und Normen rechnen."
Seit dem Inkrafttreten des Prostitutionsgesetzes von 2002 ist diese Prognose Realität geworden; das beweisen u.a.. die von da an veränderten Anzeigen für Prostitution in den Medien („Dreilochfickpaket") und die Aussagen von Sexkäufern in den „Freierforen" .
Die Auswirkungen dieser Entwicklung betreffen jedes einzelne Mitglied unserer Gesellschaft - direkt oder indirekt. Die Zivilgesellschaft - WIR - haben alle Kinder, Enkel, Brüder, Schwestern, Nichten, Neffen etc. und wir möchten nicht, dass diese jungen Menschen ihr sexuelles Verhalten an Bildern und Vorgaben aus Pornografie und Prostitution orientieren, bevor sie überhaupt ihre eigenen sexuellen Bedürfnisse entdecken konnten.
Und wir wollen nicht zusehen, wie diese VOR-Bilder Sexualität enthumanisieren, hauptsächlich auf Kosten der Frauen, aber auch so mancher Männer. Und wir wollen nicht dazu schweigen, dass Prostitution fast unhinterfragt gesellschaftsfähig geworden ist. In einer solchen Gesellschaft wollen wir nicht leben und müssen es auch nicht, denn der größere Teil der Männer geht noch nicht wie selbstverständlich in ein Bordell. Zum Glück zeigt dieser Teil Männer - noch - Respekt für Frauen, zielt nicht auf ihre Körperöffnungen als Wegwerfware, lässt Frauen ihre Würde und ist nicht in Verbrechen gegen die Menschlichkeit verstrickt.
Notwendig ist jetzt - gerade vor der Verabschiedung eines neuen Prostitutionsgesetzes - ein größerer Widerstand aus der Zivilgesellschaft gegen eine Entwicklung, die Deutschland zum „Bordell Europas" hat werden lassen.
Politikerinnen und Politiker haben die Macht, dieser Entwicklung mit einem neuen Prostitutionsgesetz einschränkend zu begegnen. Sie haben außerdem die Pflicht zur Information; sie müssen die Manipulationen der Interessenverbände der Profiteur/innen des Rotlichtmilieus erkennen und dürfen sich nicht davon vereinnahmen lassen. Und wenn sie das nicht allein können, müssen sie sich an die entsprechenden Fachleute wenden, auch wenn deren mahnende Stimmen ihnen nicht passen, aus welchen Gründen auch immer.
Entscheidend für alle Veränderungen muss die Beachtung des Grundgesetzes sein:
Art. 1: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Artikel 2, Abschnitt 2: "Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.
Beides wird in den konkreten Forderungen der Sexkäufer und durch die gnadenlose finanzielle, physische und psychische Ausbeutung der Prostituierten durch „Freier", Zuhälter und Bordellbetreiber tagtäglich mit Füßen getreten.
Auch der Schutz von Kindern und Jugendlichen ist im Grundgesetz verankert (Artikel 1 Abs. 1 sowie Artikel 2 Abs. 1 des Grundgesetzes). Daraus folgt, dass der Staat nicht nur das Recht hat, Kinder und Jugendliche vor Gefährdungen zu schützen. Ihm obliegt auch die Pflicht, hierzu die notwendigen Schutzmaßnahmen zu ergreifen.
Auf die Unvereinbarkeit von Sexkauf mit der gesetzlich im Grundgesetz verankerten Gleichberechtigung von Frau und Mann ist im Übrigen bereits in mehreren öffentlichen Analysen hingewiesen worden.
Fazit: Zusätzlich zu anderen Stellungnahmen zu einer vorgesehenen Änderung des Prostitutionsgesetzes fordern wir Bürgerinnen und Bürger eine erneute Anhörung, die ebenfalls Grundlage für eine sachgerechte und angemessene Änderung des alten Prostitutionsgesetzes ist. Der Termin und die Angabe der dafür geladenen Sachverständigen müssen rechtzeitig bekannt gemacht werden. Und da ein neues Prostitutionsgesetz auch vielfältige Auswirkungen auf das gesellschaftliche Zusammenleben in Staat und Familien hat, fordern wir, dass auch engagierte Bürgerinnen und Bürger zu einer solchen Anhörung eingeladen werden.
Niemand dieser Männer aber spricht offen mit seiner Familie oder in seinem Bekannten- und Verwandtenkreis darüber, dass er die Körper von fremden Frauen kauft und dass er glaubt, mit dem Kaufpreis auch das Recht zu deren uneingeschränkten Benutzung zu haben.
Differenzierte Diskussionen über Art, Umfang und gesellschaftliche Auswirkungen heutiger Prostitution finden in der bürgerlichen Gesellschaft kaum statt. Daher gelingt es den Profiteurinnen und Profiteuren des Sexkaufs in Deutschland immer wieder, Bedenken von kritischen und erfahrenen Sachverständigen aus Polizei, Justiz und Sozialarbeit zu entkräften.
Mitbedingt durch die Verwobenheiten (kommunal-)politischer Verantwortungsträger in die Prostitutionsszene und durch das unzulängliche Prostitutionsgesetz von 2002 gibt es auch aus der Politik nur wenig grundsätzlichen Widerstand gegen die menschenverachtenden und gewalthaften Verhältnisse im „Bordell Deutschland" (O-Ton Spiegel).
Längst sind Fakten, Hintergründe und Analysen der Rotlichtszene durch seriöse Medien veröffentlicht worden. Die Verquickungen des Milieus mit Organisierter Kriminalität, mit Gewalt praktizierenden Rockergruppen, mit Menschenhändlern, Zuhältern und Bordellbetreiber/innen können nicht mehr bestritten werden.
Dennoch beruhigen sich weite Teile aus Politik und Gesellschaft mit unhinterfragten und nachweislich falschen Klischees:
• Prostituierte arbeiten freiwillig
• Staatliche Eingriffe verstoßen gegen das Selbstbestimmungsrecht der Frauen
• Ein Sexkaufverbot verschlimmert die Situation, die Gewalt gegen Frauen nimmt zu
All dies hat maßgebliche politische Auswirkungen auf die in den Koalitionsverhandlungen von 2013 beschlossene Novellierung des unzureichenden Prostitutionsgesetzes von 2002:
• Zu einem Anhörungsverfahren am 12. Juni dieses Jahres waren offensichtlich entschiedene Sexkaufgegner/innen aus Sozialarbeit und Polizei nicht geladen.
• Aber: Die Teilnahmeforderungen verschiedener Vertreter/innen der Prostitutionsszene wurden nachträglich berücksichtigt.
• Die Liste der zur Anhörung Eingeladenen wurde der Öffentlichkeit erst nach dem 12.06.14 bekannt gegeben, sodass Widerspruch gegen diese politisch initiierte Auswahl der angehörten Verbände und Institutionen nicht mehr stattfinden konnte.
Genau dagegen aber müssen wir Bürgerinnen und Bürger uns wehren! Denn die Auswirkungen der inflationsartig sich ausbreitenden Bordelle, Laufhäuser, Wohnungsbordelle und des Straßenstrichs gehen uns alle an. Wir können nicht zusehen,
- wenn gesetzliche Rahmenbedingungen es zulassen, dass Frauenkörper zur Ware gemacht werden,
- wenn die Körperöffnungen von Frauen zu Dumpingpreisen von zahlenden Männern fließbandartig benutzt werden,
- wenn männliche Gewalt, Vergewaltigung, physische und psychische Ausbeutung von Frauen gesellschaftsfähig sind,
- wenn der Staat durch eine evtl. „Konzessionierung von Prostitutionsstätten" Sexkauf nicht in Frage stellt, sondern befördert.
Auch darüber ist berichtet worden. Im öffentlichen Diskurs fehlen aber Hinweise auf die fatalen Auswirkungen, die die heutigen Verhältnisse in der Prostitution für das Aufwachsen der jungen Generation bedeuten:
- Kinder und Jugendliche wachsen mit der Vorstellung auf, dass Prostitution "normal" ist. Sie kennen aus dem Internet und lokalen Medien die dementsprechende Werbung dafür, in der Frauen entwürdigend in Wort und Bild dargestellt werden. Diese Perspektive auf Frauen und Männer wird ihr späteres sexuelles Verhalten beeinflussen.
- Schon heute suchen Jugendliche und junge Männer Prostituierte auf: Junggesellenabschiede finden in Bordellen statt, neuerdings enden auch Abiturabschlussfeiern von männlichen Abiturienten im Bordell/Laufhaus (z.B. in diesem Jahr im Kölner Pascha). Die Sexkäufer werden immer jünger.
Am 13.März 2008 brachte das Politmagazin Monitor einen Beitrag zum Thema "Parallelwelt Porno: Wie Sexfilme die Gefühle von Jugendlichen ruinieren" Darin wurde nachdrücklich darauf hingewiesen, dass die pornografischen Abbildungen und Filmsequenzen des Internets verheerende Auswirkungen auf Jugendliche haben, zum einen im Hinblick auf deren Vorstellungen von Sexualität und zum anderen im Hinblick auf das in der Pornografie vermittelte Frauenbild.
Monitor stellte abschließend fest: „Solange sich Kinder und Jugendliche problemlos Pornos auf ihre Handys herunterladen können, müssen wir mit zunehmender Sexualität jenseits aller Werte und Normen rechnen."
Seit dem Inkrafttreten des Prostitutionsgesetzes von 2002 ist diese Prognose Realität geworden; das beweisen u.a.. die von da an veränderten Anzeigen für Prostitution in den Medien („Dreilochfickpaket") und die Aussagen von Sexkäufern in den „Freierforen" .
Die Auswirkungen dieser Entwicklung betreffen jedes einzelne Mitglied unserer Gesellschaft - direkt oder indirekt. Die Zivilgesellschaft - WIR - haben alle Kinder, Enkel, Brüder, Schwestern, Nichten, Neffen etc. und wir möchten nicht, dass diese jungen Menschen ihr sexuelles Verhalten an Bildern und Vorgaben aus Pornografie und Prostitution orientieren, bevor sie überhaupt ihre eigenen sexuellen Bedürfnisse entdecken konnten.
Und wir wollen nicht zusehen, wie diese VOR-Bilder Sexualität enthumanisieren, hauptsächlich auf Kosten der Frauen, aber auch so mancher Männer. Und wir wollen nicht dazu schweigen, dass Prostitution fast unhinterfragt gesellschaftsfähig geworden ist. In einer solchen Gesellschaft wollen wir nicht leben und müssen es auch nicht, denn der größere Teil der Männer geht noch nicht wie selbstverständlich in ein Bordell. Zum Glück zeigt dieser Teil Männer - noch - Respekt für Frauen, zielt nicht auf ihre Körperöffnungen als Wegwerfware, lässt Frauen ihre Würde und ist nicht in Verbrechen gegen die Menschlichkeit verstrickt.
Notwendig ist jetzt - gerade vor der Verabschiedung eines neuen Prostitutionsgesetzes - ein größerer Widerstand aus der Zivilgesellschaft gegen eine Entwicklung, die Deutschland zum „Bordell Europas" hat werden lassen.
Politikerinnen und Politiker haben die Macht, dieser Entwicklung mit einem neuen Prostitutionsgesetz einschränkend zu begegnen. Sie haben außerdem die Pflicht zur Information; sie müssen die Manipulationen der Interessenverbände der Profiteur/innen des Rotlichtmilieus erkennen und dürfen sich nicht davon vereinnahmen lassen. Und wenn sie das nicht allein können, müssen sie sich an die entsprechenden Fachleute wenden, auch wenn deren mahnende Stimmen ihnen nicht passen, aus welchen Gründen auch immer.
Entscheidend für alle Veränderungen muss die Beachtung des Grundgesetzes sein:
Art. 1: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Artikel 2, Abschnitt 2: "Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.
Beides wird in den konkreten Forderungen der Sexkäufer und durch die gnadenlose finanzielle, physische und psychische Ausbeutung der Prostituierten durch „Freier", Zuhälter und Bordellbetreiber tagtäglich mit Füßen getreten.
Auch der Schutz von Kindern und Jugendlichen ist im Grundgesetz verankert (Artikel 1 Abs. 1 sowie Artikel 2 Abs. 1 des Grundgesetzes). Daraus folgt, dass der Staat nicht nur das Recht hat, Kinder und Jugendliche vor Gefährdungen zu schützen. Ihm obliegt auch die Pflicht, hierzu die notwendigen Schutzmaßnahmen zu ergreifen.
Auf die Unvereinbarkeit von Sexkauf mit der gesetzlich im Grundgesetz verankerten Gleichberechtigung von Frau und Mann ist im Übrigen bereits in mehreren öffentlichen Analysen hingewiesen worden.
Fazit: Zusätzlich zu anderen Stellungnahmen zu einer vorgesehenen Änderung des Prostitutionsgesetzes fordern wir Bürgerinnen und Bürger eine erneute Anhörung, die ebenfalls Grundlage für eine sachgerechte und angemessene Änderung des alten Prostitutionsgesetzes ist. Der Termin und die Angabe der dafür geladenen Sachverständigen müssen rechtzeitig bekannt gemacht werden. Und da ein neues Prostitutionsgesetz auch vielfältige Auswirkungen auf das gesellschaftliche Zusammenleben in Staat und Familien hat, fordern wir, dass auch engagierte Bürgerinnen und Bürger zu einer solchen Anhörung eingeladen werden.