Familienunternehmen sind das Rückgrat der deutschen Volkswirtschaft. Laut dem Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) zählen 95 Prozent aller Firmen hierzulande zu den familiengeführten Unternehmen. Sie erwirtschaften rund 41,5 Prozent aller Unternehmensumsätze in Deutschland und beschäftigten rund 57 Prozent aller sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer. Dass diese Unternehmen langfristig erhalten bleiben, ist deshalb nicht nur für die Firmeninhaber selbst und ihre Familien von Bedeutung, sondern auch für die gesamte deutsche Volkswirtschaft.
Doch das Problem ist häufig der Übergang dieser Firmen in die nächste Generation. Genau daran scheitern viele Unternehmen. Rund 6.000 Betriebe müssen nach Angaben des Instituts für Mittelstandsforschung (IfM) in Bonn jährlich schließen, weil kein Nachfolger gefunden wird. Dadurch gehen Jahr für Jahr rund 33.000 Arbeitsplätze verloren. Und nur rund fünf Prozent der Familienunternehmen, so hat die Unternehmensberatung PwC festgestellt, bestehen auch noch in der dritten Generation.
Zahlreiche Firmenübergaben bis 2018
Und dieses Problem wird in den kommenden Jahren noch drängender. Denn bis 2018, so neueste Zahlen des IfM, steht bei 135.000 Firmen der Übergang in die nächste Generation an. Für alle diese Unternehmen ist es deshalb von enormer Bedeutung, dass der Übergang in die nachfolgende Generation gut geplant wird. Schließlich hängen daran nicht nur das dauerhafte Fortbestehen der Firmen, des Lebenswerks des Unternehmers, und die wirtschaftliche Grundlage der Unternehmerfamilien, sondern eben auch viele Arbeitsplätze und ein erheblicher Teil der deutschen Wirtschaft. Doch das Problem dabei: Eine konkrete Nachfolge-Strategie haben die Firmenchefs nur in den seltensten Fällen. Zudem können Wechsel aus verschiedenen Gründen heraus auch sehr plötzlich und kurzfristig notwendig werden.
Auch wenn der Übergang in die nächste Generation noch weit weg erscheint, sollten sich Unternehmer doch schon frühzeitig mit diesem Thema auseinandersetzen und bereits einen entsprechenden Plan in der Schublade haben. Natürlich gibt es eine ganze Reihe von Möglichkeiten, wie Unternehmer diesen Schritt angehen können. Eine interessante Strategie, um den Bestand einer Firma über lange Zeit zu sichern, kann es sein, die Nachfolge über eine Stiftung zu regeln.
Ein solcher Weg ist beispielsweise die Gründung einer so genannten Doppelstiftung, also einer Kombination aus einer gemeinnützigen Stiftung, die den vom Stifter festgelegten Zweck verfolgt, und einer Unternehmensbeteiligungsstiftung, bei der die Stiftung Anteile an dem Unternehmen hält. Dieser Weg bringt dem Unternehmer in mehrfacher Hinsicht Vorteile: Denn so kann er seine Firma zu gegebener Zeit erbschaftssteuerreduziert übertragen. Zugleich kann die Kontrolle über das Unternehmen bei der Familie verbleiben, indem beispielsweise der Vorstand der Stiftung mit Familienmitgliedern besetzt wird. Und schließlich kann der Unternehmer so auch verhindern, dass das Vermögen der Familie und schließlich auch das Unternehmen beispielsweise durch Erbstreitigkeiten, was keine Seltenheit ist, zersplittert werden.
Ausgestaltung der Stiftungssatz von entscheidender Bedeutung
Wer diesen Weg geht, sollte bei der Ausgestaltung der Stiftungssatzung allerdings auch einiges bedenken. Grundsätzlich ist in der Stiftungssatzung der Stifterwille verankert. Der Stifter stellt damit sicher, dass die Satzung auch nach seinem Ableben nicht wesentlich verändert wird und damit die Stiftung in der von ihm gewünschten Form auch tatsächlich erhalten bleibt. Auf der anderen Seite aber können in Zukunft auch Anpassungen an neue Gegebenheiten oder ein verändertes Umfeld notwendig sein. Es gilt deshalb bei der Festlegung der Satzung die richtige Balance zwischen einer gewissen Starrheit, die den dauerhaften Fortbestand der Stiftung in der gewünschten Form garantiert, und einer ausreichenden Flexibilität, um eben auf Veränderungen reagieren zu können, zu finden.
Wer den Weg einer Stiftungsgründung wählt, um seine Firma und die daran hängenden Arbeitsplätze zu erhalten, hat aber noch eine Vielzahl weiterer Gestaltungsmöglichkeiten. So sind auch andere Stiftungskonstruktionen, zum Beispiel mit einer so genannten Unternehmensträgerstiftung, die ein Unternehmen unmittelbar betreibt, denkbar.
Ferner kann auch geregelt werden, inwieweit die Familie des Stifters Erträge aus dem laufenden Geschäft des Unternehmens erhält, wer im Vorstand der Stiftung überhaupt sitzen darf oder wer dort auf ausscheidende Vorstände folgt. All das erfordert allerdings eine umfassende und zugleich auch vorausschauende Planung.
Das ist zwar nicht einfach, kann aber mit professioneller Hilfe von Finanz- und Nachfolgeplanern, Rechtsanwälten und Steuerberatern gut umgesetzt werden. Und da es schließlich in der Regel um das Lebenswerk des Unternehmers geht und er auch eine Verantwortung für den Fortbestand der Firma und die daran hängenden Arbeitsplätze haben sollte, sollte ein gewisser Aufwand dafür durchaus gerechtfertigt sein.
Prof. Dr. Rolf Tilmes ist Vorstandsvorsitzender des FPSB Deutschland e.V.. Außerdem ist er Inhaber des Stiftungslehrstuhls für Private Finance & Wealth Management an der EBS Business School, Oestrich-Winkel. Tilmes (Jahrgang 1964) hat nach einer Bankausbildung und dem BWL-Studium in Oestrich-Winkel, Paris und Phoenix, USA, sowie einem MBA an der J.L. Kellogg Graduate School (USA) 1999 über Financial Planning und Private Banking promoviert. Prof. Dr. Tilmes ist seit 1997 als CERTIFED FINANCIAL PLANNER® zertifiziert und wurde 2006 zum HonCFEP (Certified Foundation and Estate Planner) ernannt.
Doch das Problem ist häufig der Übergang dieser Firmen in die nächste Generation. Genau daran scheitern viele Unternehmen. Rund 6.000 Betriebe müssen nach Angaben des Instituts für Mittelstandsforschung (IfM) in Bonn jährlich schließen, weil kein Nachfolger gefunden wird. Dadurch gehen Jahr für Jahr rund 33.000 Arbeitsplätze verloren. Und nur rund fünf Prozent der Familienunternehmen, so hat die Unternehmensberatung PwC festgestellt, bestehen auch noch in der dritten Generation.
Zahlreiche Firmenübergaben bis 2018
Und dieses Problem wird in den kommenden Jahren noch drängender. Denn bis 2018, so neueste Zahlen des IfM, steht bei 135.000 Firmen der Übergang in die nächste Generation an. Für alle diese Unternehmen ist es deshalb von enormer Bedeutung, dass der Übergang in die nachfolgende Generation gut geplant wird. Schließlich hängen daran nicht nur das dauerhafte Fortbestehen der Firmen, des Lebenswerks des Unternehmers, und die wirtschaftliche Grundlage der Unternehmerfamilien, sondern eben auch viele Arbeitsplätze und ein erheblicher Teil der deutschen Wirtschaft. Doch das Problem dabei: Eine konkrete Nachfolge-Strategie haben die Firmenchefs nur in den seltensten Fällen. Zudem können Wechsel aus verschiedenen Gründen heraus auch sehr plötzlich und kurzfristig notwendig werden.
Auch wenn der Übergang in die nächste Generation noch weit weg erscheint, sollten sich Unternehmer doch schon frühzeitig mit diesem Thema auseinandersetzen und bereits einen entsprechenden Plan in der Schublade haben. Natürlich gibt es eine ganze Reihe von Möglichkeiten, wie Unternehmer diesen Schritt angehen können. Eine interessante Strategie, um den Bestand einer Firma über lange Zeit zu sichern, kann es sein, die Nachfolge über eine Stiftung zu regeln.
Ein solcher Weg ist beispielsweise die Gründung einer so genannten Doppelstiftung, also einer Kombination aus einer gemeinnützigen Stiftung, die den vom Stifter festgelegten Zweck verfolgt, und einer Unternehmensbeteiligungsstiftung, bei der die Stiftung Anteile an dem Unternehmen hält. Dieser Weg bringt dem Unternehmer in mehrfacher Hinsicht Vorteile: Denn so kann er seine Firma zu gegebener Zeit erbschaftssteuerreduziert übertragen. Zugleich kann die Kontrolle über das Unternehmen bei der Familie verbleiben, indem beispielsweise der Vorstand der Stiftung mit Familienmitgliedern besetzt wird. Und schließlich kann der Unternehmer so auch verhindern, dass das Vermögen der Familie und schließlich auch das Unternehmen beispielsweise durch Erbstreitigkeiten, was keine Seltenheit ist, zersplittert werden.
Ausgestaltung der Stiftungssatz von entscheidender Bedeutung
Wer diesen Weg geht, sollte bei der Ausgestaltung der Stiftungssatzung allerdings auch einiges bedenken. Grundsätzlich ist in der Stiftungssatzung der Stifterwille verankert. Der Stifter stellt damit sicher, dass die Satzung auch nach seinem Ableben nicht wesentlich verändert wird und damit die Stiftung in der von ihm gewünschten Form auch tatsächlich erhalten bleibt. Auf der anderen Seite aber können in Zukunft auch Anpassungen an neue Gegebenheiten oder ein verändertes Umfeld notwendig sein. Es gilt deshalb bei der Festlegung der Satzung die richtige Balance zwischen einer gewissen Starrheit, die den dauerhaften Fortbestand der Stiftung in der gewünschten Form garantiert, und einer ausreichenden Flexibilität, um eben auf Veränderungen reagieren zu können, zu finden.
Wer den Weg einer Stiftungsgründung wählt, um seine Firma und die daran hängenden Arbeitsplätze zu erhalten, hat aber noch eine Vielzahl weiterer Gestaltungsmöglichkeiten. So sind auch andere Stiftungskonstruktionen, zum Beispiel mit einer so genannten Unternehmensträgerstiftung, die ein Unternehmen unmittelbar betreibt, denkbar.
Ferner kann auch geregelt werden, inwieweit die Familie des Stifters Erträge aus dem laufenden Geschäft des Unternehmens erhält, wer im Vorstand der Stiftung überhaupt sitzen darf oder wer dort auf ausscheidende Vorstände folgt. All das erfordert allerdings eine umfassende und zugleich auch vorausschauende Planung.
Das ist zwar nicht einfach, kann aber mit professioneller Hilfe von Finanz- und Nachfolgeplanern, Rechtsanwälten und Steuerberatern gut umgesetzt werden. Und da es schließlich in der Regel um das Lebenswerk des Unternehmers geht und er auch eine Verantwortung für den Fortbestand der Firma und die daran hängenden Arbeitsplätze haben sollte, sollte ein gewisser Aufwand dafür durchaus gerechtfertigt sein.
Prof. Dr. Rolf Tilmes ist Vorstandsvorsitzender des FPSB Deutschland e.V.. Außerdem ist er Inhaber des Stiftungslehrstuhls für Private Finance & Wealth Management an der EBS Business School, Oestrich-Winkel. Tilmes (Jahrgang 1964) hat nach einer Bankausbildung und dem BWL-Studium in Oestrich-Winkel, Paris und Phoenix, USA, sowie einem MBA an der J.L. Kellogg Graduate School (USA) 1999 über Financial Planning und Private Banking promoviert. Prof. Dr. Tilmes ist seit 1997 als CERTIFED FINANCIAL PLANNER® zertifiziert und wurde 2006 zum HonCFEP (Certified Foundation and Estate Planner) ernannt.
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