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Ein jeder kehr vor seinem Tor, da hat er Dreck genug davor

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Konzern-Chefs von Siemens bis Springer sowie europäische Politiker schießen sich auf den Silicon Valley-Riesen Google ein. Vom Recht auf Vergessen bis zu kartellrechtlichen Verfahren reicht der Kanon der Anti-Google-Pharisäer, die mit moralisierendem Getue von eigenen Versäumnissen und Schwächen in der digitalen Sphäre ablenken.

Wie viele Kartellverfahren hatte eigentlich Springer schon an der Hacke? Und wie steht es mit den diversen Schmiergeld-Affären von Siemens? Wer wirft den ersten Stein, wo er doch einiges vor der eigenen Haustür zu bereinigen hat?

Man könnte sich jetzt zurücklehnen und zur Auffassung gelangen, dass der Suchmaschinen-Konzern die Quittung für sein arrogantes Auftreten bekommt, wo er doch seine Nutzer wie Klickvieh behandelt und sich zum Staat im Staate aufschwingt. Stimmt ja auch. Und es wäre an der Zeit, konkret über Plattformneutralität nachzudenken - aber da kommt von der Politik nichts. Siehe: Wie frei ist die privatisierte und kommerzialisierte Netzöffentlichkeit?
Bei den Angreifern gegen Google sollten wir etwas genauer hinschauen. Etwa bei den Industrie 4.0-Schwätzern, die nicht in der Lage sind, eigene Standards für Betriebssysteme auf die Beine zu stellen, um das Internet der Dinge voranzubringen. Vom Begehren der Verlage, stärker vom Google-Werbetopf abzubekommen und sich hinter Schutzrechten zu verkriechen, brauche ich hier nicht weiter zu schreiben. Das ist hinlänglich bekannt.

Das Datenschutz-Paradoxon des staatstrojanischen Innenministers

Aufpassen sollte man bei den Repräsentanten des Staates. Hier wird eine staatstrojanische Anti-Google-Leimspur gelegt:

Recht eigentümlich rechtfertigt Innenminister Thomas de Maizière die Blockade der EU-Datenschutzverordnung, wo man doch mit so großer Sorge auf die Datenkrake Google blickt.
Es sei ja keinesfalls richtig, dass die Bundesregierung die Verabschiedung blockiere. Es gebe halt noch einen großen Abstimmungsbedarf zwischen den Ressorts, zudem muss man auch die Beschlüsse von Bundestag und Bundesrat hinreichend berücksichtigen.

Der Innenminister gehe davon aus, nach der Europa-Wahl soweit zu kommen, dass die Verordnung 2015 verabschiedet werden könne, so seine Aussage gegenüber dem Handelsblatt. Fragt das Handelsblatt den Innenminister: Was sagen Sie einem Internetaktivisten wie Markus Beckedahl, der erklärt: "Es ist unser Netz, lasst es uns endlich zurückerobern"?

Antwortet des Innenministers:

In der analogen Welt ist es Aufgabe des Staates, die Freiheit der Bürger zu schützen (staatstrojanisches Kichern, gs). Das Gewaltmonopol des Staates schützt den Schwächeren vor dem Stärkeren (zu beobachten in der offensiven Aufklärung der NSA-Totalüberwachung, gs). Ich bin der Meinung, und da streite ich mich gern mit Herrn Beckedahl, dass es sich in der digitalen Welt nicht völlig anders verhält. Zu glauben, dass Freiheit und Privatsphäre im Netz allein durch die Nutzer geschützt werden können, halte ich für naiv (für wie naiv hält der Thomas eigentlich die Bürgerinnen und Bürger?, gs).

Dann wird der Innenminister noch zu Snowden und NSA befragt und da antwortet de Maiziére:
Die A f f ä r e (ein Fall für Sascha Lobo) ist ein Kristallisationspunkt für die Debatte um die Sicherheit im Internet. Es wäre dabei nicht gut, wenn wir uns allein auf die NSA fixieren (hört, hört, gs). Sie schützen Ihr Haus ja auch gegen Einbruch, nicht nur gegen bestimmte Einbrecher (was für ein Vergleich, gs). Wenn die NSA ihre Arbeit morgen einstellen würde, wäre das Internet nur unwesentlich sicherer. Neben den grundlegenden Fragen, die die Veröffentlichungen ausgelöst haben, finde ich es bemerkenswert, dass ein einfacher Systemadministrator Zugang zu solchen Mengen hochsensibler Daten hatte (er könnte dann ja auch diesen Systemadministrator in Deutschland direkt fragen, gs).

Jetzt wird es noch spannender. Handelsblatt-Frage: Was kann der NSA-Untersuchungsausschuss des Bundestags erreichen? Der Thomas antwortet:

Er wird die Affäre nun aufarbeiten, und die Regierung wird ihm die gewünschten Informationen zur Verfügung stellen - soweit das nicht die Arbeit der Nachrichtendienste im Kern oder das transatlantische Verhältnis massiv beschädigt (Stichwort Nato-Truppenstatut und die Einschränkung parlamentarischer Rechte bei der Aufklärung von Spionage...., gs). Denn wir brauchen und möchten eine gute Zusammenarbeit mit den USA - nicht zuletzt für die Sicherheit unseres Landes (mir wird übel, gs). Und zur Befragung von Snowden sagt der Innenminister:
Die Bundesregierung hat dazu eine klare Meinung und dabei bleibt es. Dann beruft er sich auf das ominöse Gutachten. Eine Befragung von Snowden könnte das deutsch-amerikanische Verhältnis ernsthaft beschädigen. Dieser Punkt überwiegt.

Bundesregierung blockiert EU-Datenschutz-Verordnung

Wer solche schwachen Aussagen zum Super-GAU in der Überwachung von Bürgerinnen und Bürgern vertritt, sollte über die Datenkrake Google schweigen. Zur Datenschutz-Verordnung möchte ich hier noch einmal die Aussagen der Schriftstellerin Juli Zeh in Erinnerung rufen: Die Rechtsverordnung könnte sofort in Kraft treten, wenn sich nicht die deutsche Regierung dagegen sperren würde. Formell wird als Argument von Gabriel und Co. angeführt, die Vorlage würde das Niveau des deutschen Datenschutzes absenken.

„Das ist völliger Quatsch. Ich war mit Sigmar Gabriel kürzlich in einer Talkshow. Er kam mit diesem Argument und konnte dennoch keinen einzigen Punkt nennen, wo der deutsche Datenschutz weiter geht", bemerkt Zeh. Trotzdem wollte Gabriel von seiner Haltung nicht abrücken. Da fehle schlichtweg die Kompetenz. Und auch die Bereitschaft, ernsthaft die Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger zu stärken. Bevor also Minister der Großen Koalition weiter über den übermächtigen Suchmaschinen-Konzern klagen, sollten sie für eine Stärkung der Grundrechte sorgen.

Immer noch gilt die Grundgesetzänderung von 1968, die in der Phase der ersten Großen Koalition vorgenommen wurde, dass bei einer Überwachung der Betroffene nicht informiert werden muss und der Rechtsweg ausgeschlossen ist. „Es gibt also keine Kontrollen. Die Exekutive sagt, sie wisse von nichts oder sie dürfe nichts sagen. Die Gerichte sind ausgeschaltet. Und im Parlament kontrolliert die G-10-Maßnahmen eine vierköpfige Kommission, die auf Informationen der Dienste angewiesen sind, genauso wie das geheim tagende Parlamentarische Kontrollgremium. Überwachungsmaßnahmen der USA und der Alliierten hat die G-10-Kommission immer zugestimmt. Faktisch gibt es im Rechtsstaat Bundesrepublik keine wirksame Kontrolle der geheimen Dienste" So die Erkenntnis von Professor Josef Foschepoth, Autor des Buches „Überwachtes Deutschland", im Zeit-Interview.

Diese Hausaufgaben sollte der Bundesinnenminister auf seine Agenda nehmen - ohne Furcht vor atmosphärischen Störungen mit den USA. Wir sind für Obama eh nur Bündnispartner dritter Klasse.

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