Im zurückliegenden Geschäftsjahr sind die Bezüge der Vorstandsvorsitzenden der 30 größten börsennotierten Unternehmen Deutschlands zum zweiten Mal in Folge leicht rückläufig. So beträgt die durchschnittliche Direktvergütung eines DAX-Vorstandsvorsitzenden, die sich aus der Grundvergütung sowie der ein- und mehrjährigen variablen Vergütung zusammensetzt, rund 4,97 Mio. Euro. Damit wird erstmals seit 2010 wieder die Marke von fünf Millionen Euro unterschritten. Gleichzeitig hat der traditionelle Jahresbonus dramatisch an Bedeutung verloren. Sein Anteil ist in 2013 auf nur ein Viertel der Bezüge eines Vorstandsvorsitzenden und damit auf einen weiteren Tiefststand seit der Verpflichtung zum individuellen Ausweis der Vorstandsvergütung im Jahr 2006 gesunken.
Zudem hat sich der Anteil der mehrjährigen variablen Bezüge in den letzten Jahren signifikant erhöht. Er beträgt nun erstmals 50 Prozent der Gesamtvergütung. Mit anderen Worten: Die Hälfte der Bezüge eines Vorstandsvorsitzenden steht im Risiko und kommt nur in dem Maße zur Auszahlung, wie die mittel- und langfristigen Ziele des Unternehmens erreicht werden - sie kann aber auch komplett entfallen.
Insgesamt hat sich die Vorstandsvergütung seit 2006 um durchschnittlich zwei Prozent pro Jahr erhöht - ein Wert, der sich nicht von Inflation und Tariferhöhungen entfernt. Und auch im internationalen Vergleich ist eine Entkopplung der Vergütungsentwicklungen zu beobachten: Konstanten oder sinkenden Werten in Deutschland stehen weiter steigende Vergütungen in Europa und den USA gegenüber. Zurückhaltung in der Vorstandsvergütung ist offenbar kein deutscher Exportschlager.
Nun sei an dieser Stelle nicht zu Spendenaktionen für notleidende Vorstandsvorsitzende in Deutschland aufgerufen. Jeder der 30 Herren - und im DAX stehen tatsächlich nur Herren an der Unternehmensspitze - verdient mit den Augen des Normalbürgers betrachtet enorme Summen. Das gilt für das Schlusslicht im Vergütungsvergleich, den Vorstandsvorsitzenden der Commerzbank mit 1,31 Mio. Euro und erst recht für die Vergütungsspitze, mit 13,16 Mio. Euro besetzt durch den Vorstandsvorsitzenden von Volkswagen.
Aber es gilt, sich die Verantwortung und das Können zu vergegenwärtigen, die erforderlich sind, um Unternehmen zu führen, deren weltweite Belegschaften nicht in den Stadien eines Bundesliga-Wochenendes unterzubringen wären. So haben beispielsweise Entscheidungen in einem großen Automobilkonzern gravierende Auswirkungen auf hunderttausende Arbeitnehmer im eigenen Unternehmen wie auch in der gesamten Zuliefererkette.
Hier fehlt das Verständnis in der breiten Bevölkerung für erfolgreiche Unternehmen und ihre Vorstände. Es sind insbesondere diese erfolgreichen Unternehmen, die uns gut durch die heftigen Krisen der letzten Jahre geführt haben - im Übrigen mit deutlich reduzierten Vergütungen für die Vorstände in den Krisenjahren. Oder einfacher ausgedrückt: wer Champions League spielen und gewinnen will, kann dies nicht mit einer Wald-und-Wiesen-Truppe!
Die oben skizzierte zurückhaltende Vergütungsentwicklung hat mehrere Gründe. Ein wesentlicher ist die immer engere Verknüpfung von Unternehmenserfolg und Vergütung. Und das ist gut so. Ein Vorstand schuldet nicht (nur) das Bemühen, sondern in erster Linie den Erfolg des Unternehmens. 2013 ist diesbezüglich ein gemischtes Bild erkennbar: Dem durchschnittlichen Rückgang des Gewinns (Net Income) im DAX in Höhe von fast acht Prozent stehen Rekordjahre einzelner Unternehmen gegenüber. Die wenigen Vorstandsvorsitzenden mit deutlichen Vergütungsanstiegen kommen aus Unternehmen, die erhebliche Ergebnisverbesserungen erzielt haben, so zum Beispiel Merck mit dem besten Ergebnis der Unternehmensgeschichte, oder auch Thyssen Krupp mit einer deutlichen Steigerung des Ergebnisses in einer Turn-around-Situation.
Weitere Gründe für die zurückhaltende Entwicklung bei den Vorstandsvergütungen sind das weiter gestiegene Maß an Transparenz sowie ein bewussteres Agieren von Aufsichtsräten. Diese standen gerade in den zurückliegenden Jahren immer häufiger in der Kritik, ihrer Rolle als der für Vorstandsvergütung verantwortlichen Entscheider nicht gerecht zu werden. Die aktuellen Entwicklungen zeigen, dass diese Botschaft bei den Unternehmenskontrolleuren angekommen ist. Vorstandsvergütung wird heute in keinem der großen, mitbestimmten Aufsichtsratsgremien mehr nebenbei erledigt.
Im Gegenteil, Entscheidungen werden mit Sorgfalt und hohem Aufwand im großen Gremium getroffen. Dass dabei die Komplexität der Entscheidungsfindung teils dramatisch erhöht wurde, ist evident und weist den Weg zu einer notwendigen, deutlichen Vereinfachung.
Leser ohne engeren Bezug zum Thema Top Management Vergütung sind möglicherweise erstaunt von den skizzierten Ergebnissen und Entwicklungen, stehen diese doch im Widerspruch zu dem vielfach in der Öffentlichkeit gezeichneten Bild von Managern, deren Tun allein darauf ausgerichtet ist, sich die Taschen zu füllen und denen nur durch schärfere Gesetze das Handwerk zu legen ist. Dem sei an dieser Stelle faktenbasiert kategorisch widersprochen.
Nach Jahren der stetigen Verbesserung in der Ausgestaltung von Vergütungssystemen wie auch deren Ausweis im Geschäftsbericht steht Deutschland international an der Spitze. Und das, obwohl heute noch nicht einmal alle regulatorischen Vorgaben wirksam sind, so zum Beispiel die Obergrenzen für die Vergütung oder auch der Ausweis über Mustertabellen. Beides sind Neuerungen des Deutschen Corporate Governance Kodex, die erstmals für das laufende Geschäftsjahr 2014 anzuwenden sind. Auf Basis dieser Vorgaben wird dann ersichtlich, welche Vergütungen gewährt wurden, welche tatsächlich zugeflossen sind und wie hoch die Maximalbezüge sind, die ein Vorstand erzielen kann. Mehr Transparenz zum Verständnis und zur Vergleichbarkeit von Vergütungen kann es eigentlich nicht geben!
Unverständlich sind vor diesem Hintergrund die immer wieder aufflammenden Initiativen der Politik zur Verlagerung der Entscheidungshoheit in die Hauptversammlung. Eine entsprechende Novellierung des Aktiengesetzes ist in 2013 bereits gescheitert. Das Thema befindet sich aber weiter auf der Agenda der Großen Koalition. Und auch die europäische Politik ist aktiv. So liegt eine EU-Initiative zur Modifizierung der europäischen Aktionärsrichtlinie vor, die nur aufgrund der bevorstehenden Europa-Wahl nicht weiter vorangetrieben wird. Diese sieht ebenfalls vor, die Entscheidungshoheit für die Vorstandsvergütung über einen verbindlichen Say-on-Pay-Beschluss an die Aktionäre in der Hauptversammlung zu delegieren.
Für Deutschland ist eine solche Verlagerung der Kräfte unnötig und sogar kontraproduktiv. Ihre Umsetzung käme einem Angriff auf die hiesige Unternehmensverfassung gleich, der darauf abzielt, den Aufsichtsrat als Kontrollorgan auszuhebeln und durch die Hauptversammlung zu ersetzen. Das ist aber nicht nur naiv, sondern fahrlässig und folgt einem Wunschdenken der Politik, das von realitätsfremden Vorstellungen zur Zusammensetzung von Aktionärskreisen in den großen Unternehmen ausgeht. Diese sind eben nicht mehr hauptsächlich durch den deutschen, am Unternehmenswohl interessierten Kleinaktionär geprägt, sondern durch mächtige, überwiegend angelsächsische Investoren oder Hedge-Fonds. Wer glaubt, dass diese dominierenden Investorengruppen für deutsche Unternehmen passendere Entscheidungen treffen, als verantwortliche, mitbestimmte und dem Unternehmenswohl verpflichtete Aufsichtsräte, dem/der sei innehaltendes Nachdenken empfohlen.
Zudem hat sich der Anteil der mehrjährigen variablen Bezüge in den letzten Jahren signifikant erhöht. Er beträgt nun erstmals 50 Prozent der Gesamtvergütung. Mit anderen Worten: Die Hälfte der Bezüge eines Vorstandsvorsitzenden steht im Risiko und kommt nur in dem Maße zur Auszahlung, wie die mittel- und langfristigen Ziele des Unternehmens erreicht werden - sie kann aber auch komplett entfallen.
Insgesamt hat sich die Vorstandsvergütung seit 2006 um durchschnittlich zwei Prozent pro Jahr erhöht - ein Wert, der sich nicht von Inflation und Tariferhöhungen entfernt. Und auch im internationalen Vergleich ist eine Entkopplung der Vergütungsentwicklungen zu beobachten: Konstanten oder sinkenden Werten in Deutschland stehen weiter steigende Vergütungen in Europa und den USA gegenüber. Zurückhaltung in der Vorstandsvergütung ist offenbar kein deutscher Exportschlager.
Nun sei an dieser Stelle nicht zu Spendenaktionen für notleidende Vorstandsvorsitzende in Deutschland aufgerufen. Jeder der 30 Herren - und im DAX stehen tatsächlich nur Herren an der Unternehmensspitze - verdient mit den Augen des Normalbürgers betrachtet enorme Summen. Das gilt für das Schlusslicht im Vergütungsvergleich, den Vorstandsvorsitzenden der Commerzbank mit 1,31 Mio. Euro und erst recht für die Vergütungsspitze, mit 13,16 Mio. Euro besetzt durch den Vorstandsvorsitzenden von Volkswagen.
Aber es gilt, sich die Verantwortung und das Können zu vergegenwärtigen, die erforderlich sind, um Unternehmen zu führen, deren weltweite Belegschaften nicht in den Stadien eines Bundesliga-Wochenendes unterzubringen wären. So haben beispielsweise Entscheidungen in einem großen Automobilkonzern gravierende Auswirkungen auf hunderttausende Arbeitnehmer im eigenen Unternehmen wie auch in der gesamten Zuliefererkette.
Hier fehlt das Verständnis in der breiten Bevölkerung für erfolgreiche Unternehmen und ihre Vorstände. Es sind insbesondere diese erfolgreichen Unternehmen, die uns gut durch die heftigen Krisen der letzten Jahre geführt haben - im Übrigen mit deutlich reduzierten Vergütungen für die Vorstände in den Krisenjahren. Oder einfacher ausgedrückt: wer Champions League spielen und gewinnen will, kann dies nicht mit einer Wald-und-Wiesen-Truppe!
Die oben skizzierte zurückhaltende Vergütungsentwicklung hat mehrere Gründe. Ein wesentlicher ist die immer engere Verknüpfung von Unternehmenserfolg und Vergütung. Und das ist gut so. Ein Vorstand schuldet nicht (nur) das Bemühen, sondern in erster Linie den Erfolg des Unternehmens. 2013 ist diesbezüglich ein gemischtes Bild erkennbar: Dem durchschnittlichen Rückgang des Gewinns (Net Income) im DAX in Höhe von fast acht Prozent stehen Rekordjahre einzelner Unternehmen gegenüber. Die wenigen Vorstandsvorsitzenden mit deutlichen Vergütungsanstiegen kommen aus Unternehmen, die erhebliche Ergebnisverbesserungen erzielt haben, so zum Beispiel Merck mit dem besten Ergebnis der Unternehmensgeschichte, oder auch Thyssen Krupp mit einer deutlichen Steigerung des Ergebnisses in einer Turn-around-Situation.
Weitere Gründe für die zurückhaltende Entwicklung bei den Vorstandsvergütungen sind das weiter gestiegene Maß an Transparenz sowie ein bewussteres Agieren von Aufsichtsräten. Diese standen gerade in den zurückliegenden Jahren immer häufiger in der Kritik, ihrer Rolle als der für Vorstandsvergütung verantwortlichen Entscheider nicht gerecht zu werden. Die aktuellen Entwicklungen zeigen, dass diese Botschaft bei den Unternehmenskontrolleuren angekommen ist. Vorstandsvergütung wird heute in keinem der großen, mitbestimmten Aufsichtsratsgremien mehr nebenbei erledigt.
Im Gegenteil, Entscheidungen werden mit Sorgfalt und hohem Aufwand im großen Gremium getroffen. Dass dabei die Komplexität der Entscheidungsfindung teils dramatisch erhöht wurde, ist evident und weist den Weg zu einer notwendigen, deutlichen Vereinfachung.
Leser ohne engeren Bezug zum Thema Top Management Vergütung sind möglicherweise erstaunt von den skizzierten Ergebnissen und Entwicklungen, stehen diese doch im Widerspruch zu dem vielfach in der Öffentlichkeit gezeichneten Bild von Managern, deren Tun allein darauf ausgerichtet ist, sich die Taschen zu füllen und denen nur durch schärfere Gesetze das Handwerk zu legen ist. Dem sei an dieser Stelle faktenbasiert kategorisch widersprochen.
Nach Jahren der stetigen Verbesserung in der Ausgestaltung von Vergütungssystemen wie auch deren Ausweis im Geschäftsbericht steht Deutschland international an der Spitze. Und das, obwohl heute noch nicht einmal alle regulatorischen Vorgaben wirksam sind, so zum Beispiel die Obergrenzen für die Vergütung oder auch der Ausweis über Mustertabellen. Beides sind Neuerungen des Deutschen Corporate Governance Kodex, die erstmals für das laufende Geschäftsjahr 2014 anzuwenden sind. Auf Basis dieser Vorgaben wird dann ersichtlich, welche Vergütungen gewährt wurden, welche tatsächlich zugeflossen sind und wie hoch die Maximalbezüge sind, die ein Vorstand erzielen kann. Mehr Transparenz zum Verständnis und zur Vergleichbarkeit von Vergütungen kann es eigentlich nicht geben!
Unverständlich sind vor diesem Hintergrund die immer wieder aufflammenden Initiativen der Politik zur Verlagerung der Entscheidungshoheit in die Hauptversammlung. Eine entsprechende Novellierung des Aktiengesetzes ist in 2013 bereits gescheitert. Das Thema befindet sich aber weiter auf der Agenda der Großen Koalition. Und auch die europäische Politik ist aktiv. So liegt eine EU-Initiative zur Modifizierung der europäischen Aktionärsrichtlinie vor, die nur aufgrund der bevorstehenden Europa-Wahl nicht weiter vorangetrieben wird. Diese sieht ebenfalls vor, die Entscheidungshoheit für die Vorstandsvergütung über einen verbindlichen Say-on-Pay-Beschluss an die Aktionäre in der Hauptversammlung zu delegieren.
Für Deutschland ist eine solche Verlagerung der Kräfte unnötig und sogar kontraproduktiv. Ihre Umsetzung käme einem Angriff auf die hiesige Unternehmensverfassung gleich, der darauf abzielt, den Aufsichtsrat als Kontrollorgan auszuhebeln und durch die Hauptversammlung zu ersetzen. Das ist aber nicht nur naiv, sondern fahrlässig und folgt einem Wunschdenken der Politik, das von realitätsfremden Vorstellungen zur Zusammensetzung von Aktionärskreisen in den großen Unternehmen ausgeht. Diese sind eben nicht mehr hauptsächlich durch den deutschen, am Unternehmenswohl interessierten Kleinaktionär geprägt, sondern durch mächtige, überwiegend angelsächsische Investoren oder Hedge-Fonds. Wer glaubt, dass diese dominierenden Investorengruppen für deutsche Unternehmen passendere Entscheidungen treffen, als verantwortliche, mitbestimmte und dem Unternehmenswohl verpflichtete Aufsichtsräte, dem/der sei innehaltendes Nachdenken empfohlen.
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