Quantcast
Channel: Germany
Viewing all articles
Browse latest Browse all 18967

EZB-Staatsanleihenankauf: Das sagt Peter Gauweiler

$
0
0
Währungspolitik ist nicht so spannend wie die ADAC-Enthüllungen. Und schon gar nicht so interessant wie Olympia. Aber die Währungspolitik kann die Bundesbürger eines Tages viel Geld kosten.

Deshalb ist es zu bedauern, dass eine bahnbrechende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts am Tag der Eröffnung der Olympischen Winterspele in Sotschi verkündet wurde. Denn dadurch haben viele Bundesbürger nicht registriert, was die Verfassungsrichter mit Blick auf die Europäische Zentralbank (EZB) entschieden haben.

Deshalb ist es interessant, was Dr. Peter Gauweiler mir als Bundestagsabgeordneter und stellvertretender Parteivorsitzender der CSU mitgeteilt hat. Peter Gauweiler und sein Pro-zessvertreter Prof. Dietrich Murswiek äußern sich zur EZB-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts schonungslos.

Aushöhlung der Demokratie

„Der auf unseren Antrag ergangene Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, das Verfahren gegen das Staatsanleihen-Kaufprogramm der EZB (OMT-Programm) auszusetzen und eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs herbeizuführen, ist ein zentraler Zwischenerfolg in unserem Kampf gegen die Aushöhlung der vom Grundgesetz gesicherten Demokratie durch supranationale Institutionen", sagt Gauweiler.

Mit der Klage gegen das Staatsanleihenkaufprogramm der EZB habe man sich gegen die Bundesregierung und den Bundestag durchgesetzt. Denn diese hätten vor dem Bundesverfassungsgericht das Handeln der EZB verteidigt, obwohl die EZB mit gezielten Käufen von Staatsanleihen der Problemstaaten Risiken in Höhe immenser Milliardenbeträge in seine Bilanz nehmen.

Auch Bundeshaushalt belastet

Damit werde das Ausfallrisiko von den Gläubigern der Problemstaaten auf die Gesamtheit der Euro-Staaten umverteilt. Auf diese Weise werde auch der Bundeshaushalt belastet, ohne den Bundestag als Volksvertretung vorher zu fragen.

„Das Bundesverfassungsgericht hat unsere rechtliche Beurteilung des OMT-Programms bestätigt", sagt Gauweiler. „Die EZB überschreitet ihre geldpolitische Kompetenz, greift damit in die Souveränität der Euro-Staaten über und verstößt zudem gegen das Verbot der monetären Staatsfinanzierung durch die Zentralbank."

Offenkundige Kompetenzüberschreitung

Das Bundesverfassungsgericht teile zudem die Auffassung der Kläger, „dass es sich um strukturell bedeutsame und offenkundige Kompetenzüberschreitungen handelt". Außerdem gebe das Bundesverfassungsgericht ihnen auch darin Recht, dass Bundestag und Bundesregierung die Kompetenzüberschreitungen von EU-Organen nicht tatenlos hinnehmen dürften.

Sie seien verfassungsrechtlich verpflichtet, mit rechtlichen und politischen Mitteln dagegen vorzugehen.

„Draghi versuchte zu verschleiern"

Als besonderen Erfolg verbuchen es die Kläger, dass das Bundesverfassungsgericht auch den Versuch der EZB zurückgewiesen hat, die Staatsanleihenkäufe mit einer „Störung des geldpolitischen Transmissionsmechanismus" zu rechtfertigen. Das Bundesverfassungsgericht habe erkannt, dass EZB-Präsident Mario Draghi „zu verschleiern versucht hat, dass die EZB in Wirklichkeit mit dem Geld der Steuerzahler die Finanzierung der überschuldeten Staaten subventioniert", betont Gauweiler.

Auf diese Weise betreibe er finanzpolitische Umverteilung zwischen den Euro-Staaten und so auch eine Umverteilung zwischen den Gläubigern der überschuldeten Staaten - Großbanken, Großinvestoren und Großspekulanten - einerseits und den Steuerzahlern andererseits.

Noch keine endgültige Entscheidung

Dass das Bundesverfassungsgericht noch keine endgültige Entscheidung getroffen, sondern die Sache jetzt dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt hat, resultiere aus der Zuständigkeit des Europäischen Gerichtshofs für die Auslegung der EU-Verträge. „Wir hatten selbst in unserer Klage eine Vorlage an den Europäischen Gerichtshof angeregt", sagt Gauweiler.

Jetzt sei es Sache des Europäischen Gerichtshofs, auf Grund seiner primären Zuständigkeit für die Kontrolle der Rechtmäßigkeit des Handelns der EZB, die im Vertrag von Maastricht formulierte und jetzt im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union festgelegte europäische Währungsverfassung „gegen die Machtanmaßungen des von Draghi angeführten EZB-Rats zu verteidigen".

Nicht bis zu den nächsten Winterspielen

Sollte der Europäische Gerichtshof dieser Aufgabe nicht gerecht werden, liegt das letzte Wort, wie Gauweiler abschließend betont, „beim Bundesverfassungsgericht". Da kann man nur hoffen, dass bis zu diesem Zeitpunkt nicht bereits die nächsten Olympischen Winterspiele in vier Jahren anstehen.


Mehr für Verbraucher und Sparer auf www.finanz-blog-online.de und www.finanz-pressedienst.de

Viewing all articles
Browse latest Browse all 18967

Trending Articles