
Aktuell bedauerliche Skiunfälle zeigen wieder vermehrt Verstöße von FIS-Regeln, zumeist verbunden mit einer Klage auf Schmerzensgeld. Skifahren bei blauen Himmel und strahlendem Sonnenschein, verbunden mit einem zünftigen Hüttenbesuch, lässt viele Skifahrer die FIS-Regeln vergessen. Bei einer Kollision mit einem anderen Skifahrer erfolgt später oft das große Erwachen. Es wird auf Schmerzensgeld, aufgrund Verletzung der FIS-Regeln geklagt. Zwar gehen die Skiverletzungen leicht zurück, die Klagen stagnieren jedoch. Von 1.000 Skifahrern wurden 2012 0,99 % stationär im Krankenhaus behandelt. Die Stagnation der Klagen sind eine Folge ansteigender Kollisionsunfälle. Mit 1.1 Kollisionsunfällen je 1.000 Skifahrer wurde 2012 der Wert von 1.0 überschritten. Jede siebte Verletzung wird durch eine Kollision verursacht. Die meisten Skiunfälle entstehen, da Anfänger zu langsam auf der Skipiste unterwegs sind und zu sportliche Skifahrer ihr Können unterschätzen und ungebremst von hinten in den späteren Kläger prallen.
Ein Unfall in Österreich mit einer Klage in Deutschland, falls beide Skifahrer aus Deutschland kommen, ist insgesamt zulässig und die Zahlen der Klagen steigen ständig an. Bei Google wird alleine der Begriff Schmerzensgeldtabelle im Monat 8.100 mal angefragt. Für Skifahrer und Snowboarder gibt es derzeit verbindlich gültige Verhaltensregeln.
1. Rücksicht auf die anderen Skifahrer und Snowboarder. Keiner darf den anderen gefährden oder schädigen
2 . Beherrschung der Geschwindigkeit und angepasste Fahrweise an die Schnee und Witterungsverhältnisse
3. Der von hinten kommende Skifahrer oder Snowboarder muss seine Fahrspur so wählen, dass der vor ihm fahrende Skifahrer nicht gefährdet wird.
4. Überholt werden darf von von allen Seiten, jedoch immer mit dem nötigen Abstand.
5. Jeder Skifahrer muss sich vor Einfahrt oder Anfahrt in eine Skipiste vergewissern, dass er dies ohne Gefahr für andere tut.
6. Anhalten ist an engen oder übersichtlichen Stellen nicht erlaubt. Ein gestürzter Skifahrer muss eine solche Stelle so schnell wie möglich freimachen.
7. Ein Skifahrer oder Snowboarder, der aufsteigt, muss den Rand der Skipiste benutzen.
8. Die Markierungen und Zeichen der Skipiste sind zu beachten.
9. Bei Unfällen ist jeder Skifahrer und Snowboarder zur Hilfeleistung verpflichtet
10. Im Falle eines Unfalles muss jeder Beteiligte oder Zeuge seine Personalien angeben.
Missachtung dieser Skiregeln, vielleicht sogar noch im angetrunkenen Zustand, führt im Schadensfall zu einer Klage auf Schadenersatz. Auch wenn beide Parteien die FIS Regeln verletzen, indem der untere Skifahrer in die Piste, ohne sich umzuschauen einfährt und der hintere Fahrer deshalb nicht mehr ausweichen kann, folgt oftmals ein langwieriger Prozess. Die Gerichte ziehen in Deutschland immer die FIS Regeln heran und urteilten in diesem Fall, das sich jeder Skifahrer bei Anfahrt so verhalten muss, dass er keinen schädigt oder gefährdet. Und der hintere Skifahrer hätte seine Fahrspur so wählen müssen, dass der vor ihm fahrende Skifahrer nicht gefährdet wird. Das Gericht kam in diesem Falls nach Abwägung der Verschuldensanteile zu dem Schluss, die Haftung beide Skifahrer zu je 50 % aufzuteilen.
Ein Helm kann vor eigenen Verletzungen schützen, jedoch nicht vor eine Klage im Skiunfall. Skifahrer müssen sich nach § 823 BGB so verhalten, das niemand vorsätzlich oder fahrlässig einen anderen verletzt und sind im Schadensfall zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Das Gericht zieht auch immer die FIS Regeln mit ein, die inzwischen sogar als Gewohnheitsrecht in den Alpenländern anerkannt sind. Auf zahlreichen Portalen wie Schmerzensgeld.info oder kostenlose-urteile.de befassen sich Spezialisten mit dem Thema Schmerzensgeld bei Skiunfall und bieten Aufklärung und Hilfe im Schadensfall an.