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Compliance: Nicht nur sauber, sondern rein

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Droht nun inmitten der Prüderie der Political Correctness die Prohibition in der Welt der Economical Correctness? Allgemeine gesetzliche Regelungen oder zumindest eine allgemein akzeptierte Auslegung, was unter Compliance zu verstehen ist, fehlen. Dieses Thema ist so komplex, dass es sich nicht zu simplifizierender Panikmache eignet. Ein Klärungsversuch.

Um was geht es eigentlich bei Compliance? Compliance (englisch für Befolgung, Einhaltung) bezieht sich auf die Befolgung von Gesetzen und Regeln im geschäftlichen Verkehr. Damit ist Compliance eng verbunden mit der Corporate Governance, der Unternehmensführung, und dem Risikomanagement als Teil der Unternehmensleitung.

Was es aber nun konkret zu befolgen gilt - darüber lässt sich trefflich streiten. So gibt es seit 2002 den Deutschen Corporate Governance Kodex, der sich an international anerkannten Standards verantwortungsvoller, nachvollziehbarer und transparenter Unternehmensführung orientiert. Compliance soll dabei sicherstellen, dass interne betriebliche Richtlinien, vertragliche Bindungen und Gesetze oder technische Normen eingehalten werden. Allgemeine gesetzliche Vorgaben zur Einführung von Compliance-Systemen gibt es aber nicht.

Das bedeutet, dass fast alles auf Unternehmensebene geregelt wird. Allianz und Co. untersagen ihren Mitarbeitern z. B. strikt die Annahme von Geschenken über einem Wert von 40 Euro. Wird dies missachtet, droht eine Abmahnung. Andere Großunternehmen legen in internen Richtlinien fest, was alles nicht geht - und die Mitarbeiter müssen Jahr für Jahr per Unterschrift bestätigen, dass sie dies gelesen haben. Anders als in den Konzernen ist der Compliance-Ansatz im Mittelstand und bei kleineren Unternehmen dagegen häufig kein Thema. Denn man muss sich Compliance und die damit verbundene Bürokratie auch leisten können.

Bespaßung ist out, Content in

Betroffen durch die Compliance-Richtlinien sind vor allem die Bereiche Geschäftsreisen und Einladungen zu Events. Der allgemeine Compliance-Ansatz geht klar in die Richtung, dass ein Auftrag nicht durch Geschenke erkauft werden darf. Dies umfasst z. B. übertriebene Einladungen, die in keiner Verhältnismäßigkeit zum Umfang der Geschäftsbeziehung stehen oder die nicht sachgerechte Ausstattung geschäftlicher Veranstaltungen. So sind touristisch attraktive oder exotische Zielorte ebenso verpönt wie luxuriöse Veranstaltungsstätten, ein pompöses Rahmenprogramm oder kostspielige Bewirtungen sowie die Einladung von Partnern. Immer häufiger gehen Unternehmen heute dazu über, einen - wenngleich geringen - Betrag für die Teilnahme z. B. an Journalistenreisen zu fordern. Selbst Autokonzerne, die der Presse ihre neuen Modelle mit Vorliebe im Frühjahr auf Sizilien oder anderen attraktiven Regionen vorstellen, nehmen heute für die vier Tage im Fünfsternehotel mit Flug einige hundert Euro. Die Zelte der Allianz-Autoversicherung auf dem Oktoberfest bleiben leer, weil viele Kunden generell solche Einladungen nicht mehr annehmen. Und Sport Five, Rechtevermarkter vieler Fußball-Bundesligavereine, stellt fest, dass sich die Logen in den Stadien nicht mehr alle verkaufen lassen.

Unverbindliche Empfehlungen ohne bindende Wirkung

Die Situation ist unübersichtlich, um nicht zu sagen unsicher, denn: Nichts Genaues weiß man nicht. Abhilfe sollen Verhaltensrichtlinien geben. Der Arbeitskreis Corporate Compliance (ACC) hat einen "Kodex zur Abgrenzung von legaler Kundenpflege und Korruption" herausgegeben, ebenso wie die Sponsoren-Initiative S20, die zusammen mit dem Deutschen Olympischen Sportbund und dem Innenministerium die Publikation "Hospitality und Strafrecht" veröffentlicht hat. Dieser Leitfaden soll verhindern, dass sich Sponsoren massiv aus Sport und Kultur verabschieden. Denn die Auswirkungen für könnten fatal sein. Doch beide Publikationen sind nur unverbindliche Empfehlungen ohne bindende Wirkung.

Compliance als Chance

Statt lange zu lamentieren, sollte deswegen das Thema Compliance zunächst einmal als Chance gesehen werden. Zugegeben: Compliance beinhaltet ein systematisches, unternehmensweites Informationsmanagement mit einer Menge Bürokratie - aber dieser Aufwand kann sich durch das Mehr an Transparenz, nachvollziehbareren Geschäften und letztlich eine bessere Unternehmensführung durchaus rechtfertigen. Und geschäftlich notwendige Reisen können heute ebenso wie früher stattfinden, nur müssen diese eben besser sachlich begründet sein: Zum Beispiel finden auch jetzt noch Fam-Trips (Familiarisation-Trips), statt, Informationsreisen für Reiseverkäuferr bei denen sie Zielort, Veranstaltungsstätten und Unterkünfte kennenlernen können. Aber ähnlich wie Einladungen zu Konferenzen müssen sie sehr gut dokumentiert werden.

Auf Seiten der Veranstalter kann Compliance zugleich ein Professionalisierungsprogramm bedeuten: Bescheidenheit und Controlling statt Prasserei, Information statt Unterhaltung.
Nur: Dafür müsste es auch klare politische und juristische Regeln zu Compliance-Systemen geben, etwa wie in den USA. Das wäre doch einmal eine Aufgabe für die Große Koalition.

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