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Warum eine frühzeitige Vermögens- und Nachlassplanung bei Patchwork-Familien so wichtig ist

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Es klingt ein wenig nach einem bunten Flickenteppich, hat aber durchaus einen ernsten Hintergrund: Denn hinter dem Begriff Patchwork-Familien verbergen sich Familien, die in der Regel aus Trennung und Scheidung hervorgegangen sind. Diese Form des Zusammenlebens kennt wahrscheinlich jeder aus seinem Bekanntenkreis. Patchwork-Familien sind in unserer Gesellschaft längst nichts Ungewöhnliches mehr.

Laut einer Untersuchung des Bundesfamilienministeriums lebt hierzulande etwa jede siebte Familie so bunt zusammen gewürfelt. Genaue Statistiken gibt es jedoch nicht. Kein Wunder, bei so vielen Varianten: Denn entweder bringt der Vater seine Kinder mit in die neue Beziehung. Oder die Mutter. Oder der Nachwuchs von beiden Elternteilen lebt in der Familie. Und manchmal kommen auch noch gemeinsame Kinder aus der neuen Beziehung dazu.

Neuer Partner - neue Herausforderung
Jede Patchwork-Familie ist also anders. Anders in der Zusammensetzung, anders in ihrer Entstehungsgeschichte und anders in ihrem Familienleben. Was für alle jedoch gleich gelten sollte, ist das Bewusstsein, sich und die Kinder frühzeitig abzusichern und für das Alter vorzusorgen. Denn wer eine Patchwork-Familie gründet, übernimmt oft zusätzliche Verantwortung. Wo früher ein Kind war, bringt der neue Partner vielleicht zwei weitere mit in die Beziehung. Diese neuen Lebensumstände werfen nicht selten die ganze Lebensplanung durcheinander. Das gilt gerade auch für die Vorsorge.

Viele verlassen sich jedoch darauf, dass im Todesfall die finanziell und vermögensmäßig sinnvollen und erhofften Regelungen greifen und folglich das gesetzliche Erbrecht den Nachlass zu ihrer Zufriedenheit regelt. Doch es gibt verschiedene Konstellationen, in denen das Gesetz keine oder nur unbefriedigende Lösungen vorsieht. Das Ehegüterrecht kommt nur bei verheirateten oder in eingetragener Partnerschaft lebenden Personen zur Anwendung. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) bietet keine Lösung für Patchwork-Familien, deren Anzahl stetig wächst.

Unklare Rechtslage
Eigene Regelungen für Patchwork-Familien gibt es also nicht. Die Regelungen des Gesetzes sind auf die klassische Familie, bei der die Kinder bei ihren leiblichen Eltern aufwachsen, ausgerichtet und führen daher bei der Patchwork-Familie im Erbfall zu meist ungerechten und oft auch unerwünschten Folgen. In der Konsequenz werden oft die gewünschte finanzielle Absicherung, die Versorgung des Partners im Alter und der Vermögenserhalt nicht oder nur teilweise erreicht.

Die Patchwork-Familie stellt das Erbrecht somit vor neue Herausforderungen. Eine Planung für den Ernstfall ist daher unabdingbar. Mit Komplikationen für die Erben ist vor allem dann zu rechnen, wenn die Partner Kinder aus der aktuellen und zugleich einer früheren Ehe haben. Stiefkinder zählen rechtlich nicht zu den Erbberechtigten, selbst wenn das gesamte Vermögen ursprünglich von deren verstorbenem Elternteil stammt.

Fatale Folgen drohen
Ein weiteres Szenario: Sind Patchwork-Partner nicht verheiratet, stehen sie im Todesfall - ohne entsprechendes Testament - genau wie die Stiefkinder vor dem Nichts. Sie sind nicht erbberechtigt, selbst wenn sie mit dem Erblasser bereits 20 Jahre oder länger zusammengelebt haben. Bei manchen privaten Altersvorsorgeprodukten ist ein Hinterbliebenenschutz für Unverheiratete nicht möglich - oder mit erheblichen Nachteilen verbunden.

Bei den mitunter komplizierten Familienkonstellationen ist eine rechtzeitige Erbregelung per Testament oder Erbvertrag also unabdingbar. Der plötzliche Todesfall des Hauptverdieners kann eine ganze Familie in den finanziellen Ruin stürzen. Wird jedoch keine Regelung durch ein vernünftig gestaltetes Testament getroffen, überlässt man die Verteilung des eigenen Vermögens dem Zufall. Dies kann zu Streit und Unfrieden zwischen den (Stief-) Geschwistern und der Kinder mit dem überlebenden Partner führen.

Es gibt eine Menge von Möglichkeiten, wie eine solche Nachfolgeplanung gestaltet werden kann. Alterssicherung des länger lebenden Partners, Minimierung der Pflichtteilrisiken, Flexibilität im Falle von Veränderungen, Reduktion der Erbschaftssteuerbelastung.

Erbfolge jetzt regeln
Wie auch immer die Konstellation der Patchwork-Familie aussieht: Mein dringender Rat lautet: Machen Sie sich frühzeitig Gedanken über Ihre Erbfolge. Bevor jedoch Regelungen für die Nachfolge getroffen werden, sind zuerst die finanziellen und wirtschaftlichen Ziele im Rahmen einer umfassenden Vermögens- und Vorsorgeplanung zu klären. Die Finanzplanung als ‚Lebensplanung' gibt die notwendige Orientierung in der Zusammenarbeit mit weiteren Experten wie Rechtsanwälten und Notaren. Das Zusammenspiel von professionellen Anlageberatern sowie den rechtlichen und steuerlichen Beratern schafft gerade für Patchwork-Familien den wesentlichen Mehrwert in der Nachfolgeplanung.

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